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Neue europäische Rolle des Bundestages

ERWEITERUNG Das deutsche Parlament muss vor Beitrittsverhandlungen zustimmen

26.07.2010
2023-08-30T11:26:01.7200Z
2 Min

Das Ratsdokument 12223/09 hat nur eine Seite. Und einen schnörkeligen Satz: "Sehr geehrter Herr Präsident, die Regierung Islands beehrt sich, Ihnen hiermit gemäß Artikel 49 des Vertrags über die Europäische Union den Antrag der Republik Island auf Beitritt zur Europäischen Union zu übermitteln."

Das knappe Schreiben, das die isländische Ministerpräsidentin und ihr Außenminister im Juli 2009 an die Präsidenten des Europäischen Rats und des Ministerrats geschickt haben, hat ein Verfahren in Gang gesetzt, das den Bundestag eine Weile beschäftigen wird. Beitrittsverhandlungen und Beitrittsentscheidungen sind nicht allein Sache der EU, sondern auch der Mitgliedstaaten. Und dort handeln neben den Regierungen die Abgeordneten. Der Bundestag ist an allen wesentlichen Schritten beteiligt - in unterschiedlicher Intensität.

Aus dem Europarecht folgt, dass die nationalen Parlamente über den Antrag eines beitrittswilligen Landes "unterrichtet" werden müssen. "Das ist ganz neu", erklärt Adelheid Puttler, Professorin für Europarecht an der Uni Bochum: "Vor dem Inkrafttreten des Vertrags von Lissabon spielten die nationalen Parlamente in den vertraglichen Grundlagen der EU keine eigenständige Rolle."

Parallel dazu ist die Bundesregierung verpflichtet, den Bundestag über solche "Vorschläge und Initiativen" auf dem Laufenden zu halten, die die Beitritte zur EU vorbereiten. So will es das Zusammenarbeitsgesetz (EUZBBG). Das EUZBBG verpflichtet die Bundesregierung zudem, "Einvernehmen mit dem Bundestag" herzustellen, und zwar vor der abschließenden Entscheidung im Rat über die Aufnahme von Beitrittsverhandlungen. Der Bundestag hat diese Befugnis erstmals im April dieses Jahres genutzt und die Bundesregierung bei Verhandlungen mit Island auf seine Position verpflichtet. Nur "aus wichtigen außen- oder integrationspolitischen Gründen" darf diese vom Beschluss des Plenums (17/1190, 17/1464) abweichen.

Dass die Regierung davon tatsächlich Gebrauch machen würde, hält Adelheid Puttler für unwahrscheinlich. Der Grund: Den Beitritt eines neuen Landes müssen am Ende der Verhandlungen alle Mitgliedstaaten "gemäß ihren verfassungsrechtlichen Vorschriften" ratifizieren. Ob dafür immer eine Zweidrittelmehrheit von Bundestag und Bundesrat erforderlich wäre, ist umstritten; ein Gesetz muss aber auf jeden Fall gemacht werden. Genau deshalb werde es die Regierung nicht auf einen Konflikt ankommen lassen, meint Puttler. Durch den "Ratifikationsvorbehalt" entstünde ein faktischer Druck, sich sehr früh einer möglichst breiten Mehrheit zu vergewissern und insbesondere zum Bundestag "ein gutes Informations- und Austauschverhältnis zu haben". Denn der könnte ansonsten am Ende langer, möglicherweise zäher Verhandlungen "nein" sagen. "Das Parlament hat damit eine sehr mächtige Stellung", sagt Puttler.

Neben den Mitgliedstaaten sind auch die Organe der EU im Beitrittsverfahren beteiligt: Der Ministerrat entscheidet einstimmig, nachdem die Kommission angehört worden ist. Und das Europäische Parlament muss mit absoluter Mehrheit einem Beitritt zustimmen.