Piwik Webtracking Image

Lobbyismus soll durchleuchtet werden

BUNDESTAG Linksfraktion und Grüne verlangen Gesetzentwurf der Bundesregierung

09.08.2010
2023-08-30T11:26:01.7200Z
2 Min

Auf die Einführung eines verbindlichen Lobbyistenregisters dringen die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. In getrennten Anträgen fordern Linksfraktion (17/2096) und Grüne (17/2486) die Bundesregierung zur Vorlage eines entsprechenden Gesetzentwurfes auf.

Nach dem Willen der Linksfraktion soll sich in das Register jeder eintragen müssen, der auf die Gesetzgebung oder andere staatliche Direktiven Einfluss ausüben will und zu diesem Zweck Kontakt etwa zu Parlaments- oder Regierungsmitgliedern aufnimmt. Ausnahmen sollen vorgesehen werden könne, soweit die Lobbyarbeit "gewisse Finanz- oder Zeit-Schwellenwerte nicht überschreitet". In dem Register will die Fraktion auch die Aufwendungen für die Lobbyarbeit und deren Nutznießer offengelegt sehen. Werden Mitarbeiter von Lobbyorganisationen oder Unternehmen an Ministerien ausgeliehen, soll dies sowohl im Register als auch gegebenenfalls in einer parlamentarischen Initiative, bei der die Person mitgearbeitet hat, vermerkt werden müssen.

Wie Die Linke fordern auch die Grünen in ihrer Vorlage, das Register im Internet öffentlich zu machen. Während Die Linke zur Führung des Registers und zur Durchsetzung von Sanktionsmöglichkeiten eine "Stelle mit Ombudsmann-Funktionen" beim Bundestag eingerichtet haben will, soll laut Grünen-Antrag der Bundestagspräsident das Register führen. Dieser Vorlage zufolge soll der Begriff des registrierungspflichtigen Lobbyisten definiert werden. "Dabei sollte die Absicht, Entscheidungen und Abläufe der Exekutive und Legislative im Sinne der Auftraggeber zu beeinflussen, das entscheidende Kriterium sein", heißt es in dem Antrag. Enthalten soll das Register nach den Grünen-Vorstellungen unter anderem bestimmte Daten zu den Lobbyisten, ihren Arbeit- beziehungsweise Auftraggebern sowie zu den finanziellen Aufwendungen, die sie in die Interessenvertretung investieren. Die unmittelbare oder mittelbare Beeinflussung von für den Bundestag bestimmten Vorlagen der Exekutive durch Lobbyisten solle transparent gemacht werden.