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VOR 20 JAHREN ... : Volkskammer für die Einheit

23.08.2010
2023-08-30T11:26:02.7200Z
1 Min

23. August 1990: Beitritt beschlossen

"Das ist ein wirklich historisches Ereignis" - mit diesen Worten gab Sabine Bergmann-Pohl (CDU), Präsidentin der letzten, freigewählten DDR-Volkskammer, das Abstimmungsergebnis bekannt: Zum 3. Oktober würde die DDR dem "Geltungsbereich des Grundgesetzes" beitreten. Mit 294 Ja-Stimmen hatte die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten für den Beitritt gestimmt. Die Frage nach der künftigen deutschen Verfassung war neben der Frage nach dem Zeitpunkt der wichtigste Streitpunkt der Wiedervereinigung im Frühjahr 1990. Diskutiert wurden zwei Alternativen: Artikel 23 des Grundgesetzes besagte damals, dass die Verfassung auch in "anderen Teilen Deutschlands [...] nach deren Beitritt in Kraft zu setzen" sei; nach Artikel 146 konnte das deutsche Volk "in freier Entscheidung" eine neue Verfassung beschließen. Befürworter einer neuen Konstitution waren der Meinung, eine wirkliche Einheit setze voraus, dass sich auch die DDR-Bürger mit der Verfassung identifizieren können. Gregor Gysi, Vorsitzender der PDS, bedauerte nach der Abstimmung, dass "der Einigungsprozess zum Anschluss degradiert ist". Die Mehrheit in der Volkskammer, die in Umfragen auch den Großteil der gesamtdeutschen Bevölkerung hinter sich hatte, argumentierte jedoch, das Grundgesetz sei bereits die bestmögliche Verfassung. Außerdem sei die Einheit durch einen Beitritt der DDR schneller zu verwirklichen. Nach der Wiedervereinigung wurde der alte "Beitritts-Artikel" 23 des Grundgesetzes gestrichen. An seine Stelle trat der "Europa-Artikel", der das Verhältnis der Bundesrepublik zur Europäischen Union regelt.