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Vor 35 Jahren : DDR stimmt für den Beitritt zur Bundesrepublik

Am 23. August 1990 stimmt die Volkskammer der DDR für den Beitritt zum Geltungsbereich des Grundgesetzes der Bundesrepublik und sagt damit Ja zur Deutschen Einheit.

12.08.2025
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1 Min
Foto: picture-alliance/ Michael Jung

294 Ja- gegen 62 Nein-Stimmen: Nach einer dramatischen Sondersitzung in der Nacht vom 22. auf den 23. August 1990 und dem Beschluss über den Beitritt der DDR zur Bundesrepublik Deutschland zum 3. Oktober 1990 applaudieren die Abgeordneten der Volkskammer stehend.

"Das ist ein wirklich historisches Ereignis" - mit diesen Worten gab Sabine Bergmann-Pohl (CDU), Präsidentin der letzten, freigewählten DDR-Volkskammer, am 23. August 1990 das Abstimmungsergebnis bekannt: Zum 3. Oktober würde die DDR dem "Geltungsbereich des Grundgesetzes" beitreten. Mit 294 Ja-Stimmen hatte die notwendige Zwei-Drittel-Mehrheit der Abgeordneten für den Beitritt gestimmt. 

Die Frage nach der künftigen deutschen Verfassung war neben der Frage nach dem Zeitpunkt der wichtigste Streitpunkt der Wiedervereinigung im Frühjahr 1990. Diskutiert wurden zwei Alternativen: Artikel 23 des Grundgesetzes besagte damals, dass die Verfassung auch in "anderen Teilen Deutschlands [...] nach deren Beitritt in Kraft zu setzen" sei; nach Artikel 146 konnte das deutsche Volk "in freier Entscheidung" eine neue Verfassung beschließen.

Kritiker sprachen von einem “Anschluss” der DDR

Befürworter einer neuen Konstitution waren der Meinung, eine wirkliche Einheit setze voraus, dass sich auch die DDR-Bürger mit der Verfassung identifizieren können. Gregor Gysi, Vorsitzender der PDS, bedauerte nach der Abstimmung, dass "der Einigungsprozess zum Anschluss degradiert ist". 

Die Mehrheit in der Volkskammer, die in Umfragen auch den Großteil der gesamtdeutschen Bevölkerung hinter sich hatte, argumentierte jedoch, das Grundgesetz  sei bereits die bestmögliche Verfassung. Außerdem sei die Einheit durch einen Beitritt der DDR schneller zu verwirklichen. Nach der Wiedervereinigung wurde der alte "Beitritts-Artikel" 23 des Grundgesetzes gestrichen. An seine Stelle trat der "Europa-Artikel", der das Verhältnis der Bundesrepublik zur Europäischen Union regelt.

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