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Zahltag: 30.09.

Bankenabgabe Ein Fonds, der jährlich 1,3 Milliarden erhält, soll den Steuerzahler vor Bankenpleiten schützen

06.09.2010
2023-08-30T11:26:03.7200Z
5 Min

Der 30. September soll in Deutschland künftig Zahltag für Banken und Sparkassen werden. An diesem Tag will die Bundesregierung die Geldhäuser jährlich mit einer Zwangsabgabe zur Kasse bitten. Als Folge der Bankenkrise und als Instrument der Bankenrettung soll der Staat künftig auch durch ein neues Insolvenzrecht für Banken wichtige Teile eines Geldinstituts selbst gegen dessen Willen abspalten können.

Zusammen mit der "Bankenabgabe" hat das Bundeskabinett am 26. August ein "Gesetz zur Reorganisation von Kreditinstituten" verabschiedet. Damit will die Bundesregierung eine geordnete Abwicklung von Pleitebanken ermöglichen. Noch bis zum Jahresende will der Bundestag die Pläne im beschleunigten Gesetzgebungsverfahren verabschieden. So soll die erste Lesung bereits Ende September sein. Bis Ende Oktober sollen die Gesetzespakete vom Bundestag und Ende November dann vom Bundesrat beschlossen werden.

Die Staats- und Regierungschefs der G20 hatten sich nach dem Zusammenbruch von Lehman Brothers vor zwei Jahren darauf verständigt, keine systemrelevante Bank pleite gehen zu lassen. In Deutschland mussten daraufhin mehrere Landesbanken und die Commerzbank mit staatlichen Mitteln gestützt werden, die Hypo Real Estate (HRE) wurde vollständig verstaatlicht.

Sanierung ohne Steuerzahler

Mit dem speziellen Insolvenzrecht für Banken schafft der Gesetzgeber die Grundlage für die geordnete Abwicklung einer finanziell angeschlagenen Bank. Ziel ist es, riskante Geschäfte von Banken einzudämmen und für künftige Krisen an den Finanzmärkten Vorsorge zu treffen. Der Steuerzahler soll nicht mehr bei Sanierungsfällen einspringen. Da die Reorganisation einer in finanzielle Schieflage geratenen Bank mit Bürgschaften und Krediten abgesichert werden muss, gründet der Bund einen Restrukturierungsfonds. Der Fonds soll sich aus der Bankenabgabe speisen, die alle Kreditinstitute mit Sitz in Deutschland zahlen müssen, also auch Sparkassen und Förderbanken, aber nicht Versicherungen oder Hedge-Fonds, da es für sie kein Restrukturierungsgesetz und damit keine Gegenleistung für die Abgabe gibt. Auch hierzulande ansässige Auslandsbanken sind nicht betroffen. Mit ihrem Gesetzentwurf kommt die Koalition einer europäischen Lösung zur Einführung einer Bankenabgabe zuvor.

Nach einer Modellrechnung - die auf Basis des Vorkrisenjahres 2006 erstellt wurde - kann Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) damit rechnen, dass die in Deutschland ansässigen Institute im Jahr etwa 1,3 Milliarden Euro an den Fonds überweisen werden. Die Banken sollen dabei nach einer festen Formel an dem Fonds beteiligt werden. Investmentbanken mit hohem Risiko werden stärker belastet als Sparkassen mit eher konservativem Geschäft. So müssten die Privatbanken 690 Millionen Euro übernehmen, die Landesbanken 319 Millionen Euro, die Sparkassen 60 Millionen Euro, die Volks- und Raiffeisenbanken 27 Millionen Euro und die übrigen Institute (DZ Bank, Bausparkassen und Bürgschaftsbanken) 268 Millionen Euro. Der Restrukturierungsfonds, in den die Bankenabgabe fließen soll, wird dabei gemeinsam mit dem bisherigen Sonderfonds Finanzmarktstabilisierung (SoFFin) unter den Einflussbereich der bei der Bundesbank angesiedelten Finanzmarktstabilisierungsanstalt gestellt werden.

Bei einem außerordentlichen Mittelbedarf sollen Sonderbeiträge erhoben werden. Reichen die nicht, kann der Bund dem Restrukturierungsfonds Kredite von bis zu 20 Milliarden Euro gewähren, die die Banken abzahlen müssten. Dazu muss ein Teil der Kreditermächtigungen des Bankenrettungsfonds SoFFin umgewidmet werden. Der Krisenfonds soll auch Garantieermächti- gungen von maximal 100 Milliarden Euro erhalten - ebenfalls ungenutzte Beträge des SoFFin, der von 2011 an keine neuen Hilfsanträge mehr annimmt.

Das neue Insolvenzrecht für Banken soll verhindern, dass es künftig "ungeordnete" Bankeninsolvenzen geben kann. Auch soll verhindert werden, dass der Staat weiterhin erpressbar bleibt und wichtige Institute mit Steuergeldern retten muss. Angeschlagene Banken mit besonderer Bedeutung ("systemrelevante Banken") sollen deshalb frühzeitig saniert werden. Das nötige Kapital soll aus dem Krisenfonds der Bankenabgabe kommen.

Sanierungsverfahren in Eigenregie

In Not geratene Geldhäuser sollen dabei zuerst durch ein Sanierungsverfahren ihre Probleme in Eigenregie lösen können. Dieses Verfahren orientiert sich an dem in der Industrie gängigen Insolvenzplanverfahren; es sieht beispielsweise einen vom Gericht eingesetzten Sanierungsberater vor. Scheitert dies, soll notfalls der Staat in einem "hoheitlichen Eingriffsverfahren" einschreiten und systemrelevante Teile eines Instituts ausgliedern können - auf einen privaten Erwerber oder auf eine staatliche "Brückenbank". Über die Systemrelevanz soll die Bankenaufsicht entscheiden. Sie kann schon vor einer Notlage einen Sonderbeauftragten einsetzen und zur Abwehr von Gefahren Restrukturierungspläne verlangen.

Zudem kann die Bankenaufsicht BaFin noch tiefer in die Eigentumsrechte einer Krisenbank eingreifen und gegen den Willen von Vorstand und Aktionären ein Reorganisationsverfahren anordnen. Die Aufsicht kann eine Bank dann sogar zerschlagen. Dabei kann sie die für die Funktionsfähigkeit des Finanzsystems relevanten Teile aus der betroffenen Bank herausschneiden und sie verkaufen oder einer staatlichen "Brückenbank" übertragen.

Der Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands (VÖB), in dem sich Landes- und Förderbanken zusammengeschlossen haben, sprach sich dabei gegen einen nationalen Alleingang bei der Bankenabgabe aus. Zumindest innerhalb der EU sollten die Staaten ein einheitliches Konzept verfolgen, um den Wettbewerb nicht zu verzerren. Außerdem solle die Bankenabgabe mit der Neuordnung der EU-Einlagensicherung verzahnt werden. Sparkassen und Genossenschaftsbanken lehnen die Bankenabgabe ab. Die Sparkassen argumentieren, die Krise hätten Privatbanken verursacht. Sie müssten daher zahlen. Wie die Genossenschaftsbanken verweisen die Sparkassen auf eigene Sicherungssysteme, die stabil und auch stark genug seien, um Mitglieder bei Bedarf zu stützen.

Opposition spricht von Kosmetik

Politiker der Opposition werfen der Bundesregierung besonders bei der Bankenabgabe vor, dass die Abgabe viel zu gering sei. Sie verweisen darauf, dass allein die Rettung der Hypo Real Estate den Bund bisher 7,9 Milliarden Euro gekostet habe. Aus Sicht des SPD-Finanzexperten Joachim Poß handelt es sich deshalb bei der Abgabe um eine reine Alibi-Abgabe mit Mini-Aufkommen. "Das ist reine Kosmetik. Hier wird den Steuerzahlern vorgegaukelt, dass künftige Banken- und Finanzkrisen auch ohne staatliche Hilfen bewältigt werden könnten. Schon jetzt ist klar, dass bei einer künftigen Bankenkrise die Steuerzahler trotzdem wieder zur Kasse gebeten werden, da der Restrukturierungsfonds viel zu langsam aufwächst." Die Regierung dürfe zudem die Abgabe nicht zum Vorwand nehmen, bei der Durchsetzung einer Finanztransaktionssteuer auf EU-Ebene nachzulassen. Erst mit einer solchen Steuer leiste die Finanzbranche ihren angemessenen Anteil an der Finanzierung der Krise.

Ähnlich äußerte sich auch Gerhard Schick, Finanzexperte von Bündnis 90/Die Grünen: "Wenn mit ihr künftige Bankenrettungen vorfinanziert werden sollen, ist sie mit rund einer Milliarde Euro pro Jahr viel zu mickrig". Auch sei die Einbeziehung von Sparkassen und Volksbanken ungerecht.

Seine Fraktionskollegin Christine Scheel weist darauf hin, dass besonders die Abgabe für Sparkassen und Genossenschaftsbanken die Spielräume für Kredite an den Mittelstand einengen würden. "Ein solcher Bankenfonds wird uns in der nächsten Finanzkrise nicht helfen. Und die nächste Krise wird kommen."

Dem widerspricht der finanzpolitische Sprecher der Union, Leo Dautzenberg (CDU). Er argumentiert, die Bankenabgabe müsse spürbar sein, dürfe die Kreditinstitute aber nicht überfordern. Auch weist er darauf hin, dass die neuen Eigenkapitalregeln nach Basel III und eine derzeit zurückhaltende Kreditvergabepraxis nicht dazu führen dürfen, dass die Bankenabgabe zu einer Kreditklemme führt.

Auch lehnt er mögliche Ausnahmen ab. "Die Bankenabgabe muss für alle Banken gelten, denn der gesamte Bankenmarkt hat ausnahmslos von den Rettungsmaßnahmen des Staates profitiert." Ähnlich wie SPD und Grüne die unzureichende Höhe der Bankenabgabe beklagen, argumentiert auch Michael Schlecht, Finanzfachmann der Linksfraktion: "Der Bankenrettungsschirm ist 480 Milliarden Euro schwer. Die Bundesregierung plant eine Bankenabgabe von nur 1,2 Milliarden Euro. Die nächste Finanzkrise darf daher erst in 400 Jahren kommen, damit die Steuerzahler nicht wieder haften." Er fordert deshalb eine Finanztransaktionssteuer über 0,05 Prozent auf Finanzgeschäfte. Dies brächte 27 Milliarden Euro jährlich und würde "wilde Spekulationen" verteuern.