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Das Tückische beim Zählen der Stimmen

BUNDESTAG Vorgegebene Wahlrechtsreform kommt langsam unter Termindruck

11.10.2010
2023-08-30T11:26:06.7200Z
4 Min

Gesetzesänderungen in eigener Sache sind bei den Bundestagsfraktionen nicht selten eine zähe Angelegenheit. Anschaulich zu beobachten bei der derzeit anstehenden Reform des Wahlgesetzes: Seit zweieinhalb Jahren ist klar, dass das geltende Bundeswahlrecht verfassungswidrig ist, also geändert werden muss. Im Sommer 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht das "negative Stimmgewicht" als mit dem Grundsatz der Wahlgleichheit nicht vereinbar verworfen.

Hintergrund sind Regelungen im Verfahren der Mandatszuteilung, aus denen sich der paradoxe Effekt des "negativen Stimmgewichts" ergibt. Danach kann ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Mandatsgewinn bei der betreffenden Partei führen und umgekehrt. Der Effekt tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, die Parteien erhalten, wenn sie in einem Land mehr Direktmandate erringen, als ihnen laut Zweitstimmenergebnis zusteht. Dabei kann es zu der Situation kommen, dass eine Partei, die in einem Bundesland Überhangmandate errungen hat, bei der bundesweiten Verteilung der Listenmandate in einem anderen Land einen zusätzlichen Sitz gewinnen kann, der ihr nach dem dortigen Zweitstimmenergebnis nicht zustände: Weniger Zweitstimmen in einem Land bescheren der Partei dann ein zusätzliches Mandat in einem anderen Land.

Bis zum 30. Juni 2011 gaben die Karlsruher Richter dem Gesetzgeber damals Zeit, um das Problem aus der Welt zu schaffen - sprich: die Berechnung der Überhangmandate so auszugestalten, dass sie das Zweitstimmenergebnis nicht verzerrt. Bislang ging es indes nur mit angezogener Handbremse voran. Vor der Bundestagswahl 2009 ließ die große Koalition das Thema liegen. Anfang des Jahres schlug der Parlamentarische Geschäftsführer der SPD-Fraktion, Thomas Oppermann, seinen Kollegen in den anderen Fraktionen dann eine gemeinsame Kommission zur Reform des Wahlrechts vor. Seine Begründung: Es sei eine Angelegenheit des gesamten Parlamentes und nicht nur der Koalition. Doch Union und FDP ließen Oppermann abblitzen. "Der Vorschlag war zu parteipolitisch gefärbt", mäkelt ein Unionsmitglied.

Jetzt kommt langsam Bewegung in den Prozess. Noch in dieser Woche wollen sich die Parlamentarischen Geschäftsführer der fünf Fraktionen - neben Oppermann Peter Altmaier (CDU), Jörg van Essen (FDP), Dagmar Enkelmann (Die Linke) und Volker Beck (Grüne) - im kleinen Kreis informell treffen, um die Reform voranzutreiben. Unter anderem dürften sie dabei durchspielen, wie sich bestimmte Wahlrechtsänderungen auf die jeweilige Fraktion auswirken.

Union und FDP haben sich im Vorfeld des Gesprächs bereits auf gemeinsame Eckpunkte geeinigt. "Wir haben uns noch nicht auf eine konkrete Änderung, sondern vielmehr auf eine Bandbreite von Möglichkeiten verständigt", sagt der FDP-Parlamentarier Stefan Ruppert (FDP). "Die werden wir mit der Opposition diskutieren."

Das System von Erst- und Zweitstimme soll nach den Koalitionsplänen erhalten bleiben, womit auch weiterhin Überhangmandate entstehen könnten. Allerdings sollen Wahlgebiete nach den Grenzen der Bundesländer getrennt werden, damit nicht mehr ein Mandat für dieselbe Partei von einem Landesverband zum anderen wandern kann. Möglich ist das: Überhangmandate an sich sind weiter zulässig - gegen sie hatte das Bundesverfassungsgericht nichts einzuwenden. Derzeit profitiert die Union von den Überhangmandaten: Auf sie entfallen alle 24 Überhandmandate, die es in der laufenden Legislaturperiode des Bundestages gibt.

Begeisterung erntet die Koalition mit ihrem Vorschlag bei den anderen Fraktionen nicht. Die Opposition hält ihn für problematisch: "Dadurch würde sich das Parlament weiter vergrößern", sagt Dagmar Enkelmann. "Das kann nicht das Ziel sein." Die Linksfraktion schlägt allerdings eine Lösung vor, die den Bundestag ebenfalls aufblähen könnte: Ausgleichsmandate. Überhangmandate werden dabei anteilsmäßig durch mehr Mandate für die anderen Parteien ausgeglichen.

Die SPD will dem Problem des negativen Stimmgewichts unter anderem mit größeren Wahlkreisen beikommen, prüft aber auch andere Lösungen. Oppermann mag sich in der jetzigen heißen Verhandlungsphase nicht zu dem Thema äußern. Enkelmann hält indes den Vorschlag der SPD für nachteilig. Gerade in den Flächenstaaten unter den Bundesländern würden größere Wahlkreise die Arbeit der Abgeordneten erschweren.

Ob die Fraktionen sich nun einig werden, ist völlig offen. Die Opposition bemüht sich, möglichst keine verhärteten Fronten entstehen zu lassen: "Bei Fragen des Wahlrechts haben wir alle ein Interesse daran, zu einem Konsens unter den Parteien zu kommen", sagt der Grünen-Parlamentarierer Volker Beck. Die bisherigen Vorschläge seien aber so nicht akzeptabel: Man müsse das negative Stimmgewicht beseitigen, aber auch eine Umkehr der Mehrheitsverhältnisse durch Überhangmandate ausschließen. "Doch wir gehen offen in die Debatte, um zu einer verfassungsverträglichen Lösung zu kommen", beschreibt Beck seine Position.

Grüner Gesetzentwurf

Die Grünen-Fraktion hatte bereits 2009 einen Gesetzentwurf zur Beseitigung des negativen Stimmgewichts vorgelegt. Etwaige Überhangmandate in einem Bundesland sollen demnach derart ausgeglichen werden, dass dieselbe Partei in einem anderen Bundesland weniger Listenplätze vergeben darf. Kritikern erscheint das ungerecht, da so Landesverbände mit gutem Zweitstimmenergebnis bestraft würden. Auch wäre die nur in Bayern antretende CSU benachteiligt.

"Unser Wahlrechtsentwurf liegt auf dem Tisch und ist allen bekannt. Er würde die Probleme lösen, ohne dass es zu einer Vergrößerung des Bundestages kommt", verteidigt Beck das Papier: "In den Verhandlungen mit den anderen Fraktionen sind wir bereit, über andere Wege zu reden, wenn sie gleichermaßen zum Ziel der Verfassungskonformität und Fairness führen. Unser Anliegen ist es, ein verfassungsmäßiges Wahlrecht zu bekommen, um zu verhindern, dass Überhangmandate tatsächliche Wahlergebnisse verfälschen. Da offensichtlich die Zeit der Volksparteien vorbei ist, müssen wir auch unser Wahlrecht auf diese veränderten Realitäten anpassen." Da werden Union und SPD - bislang die Profiteure der Überhangmandate - noch viel Gesprächsbedarf sehen.