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Kurz notiert

11.10.2010
2023-08-30T11:26:06.7200Z
3 Min

Stasi-Einfluss auf Bundestag wird überprüft

Die Stasiunterlagen-Behörde (BStU) soll die mögliche Einflussnahme des DDR-Staatssicherheitsdienstes auf Mitglieder des Bundestages bis 1989 prüfen. Mit dem Votum aller Fraktionen stimmte der Ältestenrat am vergangenen Donnerstag ausdrücklich dem Vorhaben von Parlamentspräsident Norbert Lammert (CDU) zu, die Behörde mit einem entsprechenden Gutachten zu beauftragen.

Lammert greift damit eine Empfehlung des

wissenschaftlichen Beratungsgremiums der BStU auf. "Gerade der Bundestag sollte nicht den Eindruck entstehen lassen, das Parlament halte eine Überprüfung von möglichen Verbindungen insbesondere früherer Abgeordneter zur DDR-Staatssicherheit für unzumutbar und an anderen Stellen dagegen für unverzichtbar", sagte er. (Siehe auch "Das Parlament" Nr. 40 vom 4. Oktober 2010)

Diskussion über Ethikbeirat verschoben

Die Beratung im Ausschuss für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung über die Einrichtung eines Ethikbeirates ist auf die nächste Ausschusssitzung am 27. Oktober verschoben worden. Bei den Fraktionen bestehe noch interner Beratungsbedarf, hieß es zur Begründung. Ursprünglich sollte am vergangenen Mittwoch über einen entsprechenden Gruppenantrag (17/1806) abgestimmt werden.

Grüne gegen Residenzpflicht

Die sogenannte Residenzpflicht für Asylbewerber sowie die Beschränkungen des Aufenthalts von geduldeten Ausländern auf das ihnen zugewiesene Bundesland sollen nach dem Willen der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen aufgehoben werden. In einem Antrag (17/3065) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen entsprechenden Gesetzentwurf vorzulegen. Die räumliche Beschränkung des Aufenthalts von Asylsuchenden auf den Bezirk der zuständigen Ausländerbehörde habe eine "diskriminierende Wirkung und führt dazu, dass das Recht dieser Personen auf Teilnahme an kulturellen, politischen und religiösen Veranstaltungen unzulässig eingeschränkt und der Zugang zu einer erforderlichen ärztlichen oder psychologischen Behandlung und zum Arbeitsmarkt wesentlich erschwert wird".

SPD will Mindestlohn in der Weiterbildungsbranche

Die Bundesregierung soll den Mindestlohntarifvertrag der Weiterbildungsbranche nach dem Willen der SPD-Fraktion für allgemein verbindlich erklären. Die entsprechenden rechtlichen Grundlagen seien in der großen Koalition unter dem SPD-geführten Arbeitsministerium geschaffen worden, heißt es in einem Antrag der Fraktion, (17/3173), über den der Bundestag am vergangenen Donnerstag erstmals beriet. Eine Rechtsverordnung gemäß dem Arbeitnehmerentsendegesetz würde "Hungerlöhne" beseitigen und eine "Mindestlohnbasis" schaffen, argumentieren die Abgeordneten in der Vorlage, die zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Eine Politik, die Bildung und lebenslanges Lernen fördern wolle, müsse ein hohes Qualitätsniveau in der Aus-, Fort- und Weiterbildung sicherstellen, heißt es darin.

Gemeinsames Zentrum für Polizei- und Zollarbeit

Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf zum Übereinkommen zwischen Deutschland, Belgien, Frankreich und Luxemburg vom Oktober 2008 über Einrichtung und Betrieb eines Gemeinsamen Zentrums der Polizei- und Zollarbeit im übereinstimmenden Grenzgebiet vorgelegt (17/3117). Kernelemente des Übereinkommens sind neben der Einrichtung des Zentrums in Luxemburg unter anderem die Festlegung der "grenzregionalen Zuständigkeiten, Aufgaben und Befugnisse" sowie Regelungen zu Organisation, Ausstattung und Ausgaben des Zentrums. Der Entwurf, der am vergangenen Donnerstag erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums stand, sieht die Zustimmung des Parlaments zu dem Übereinkommen vor.

Kritik an Richtlinienentwurf

Die Bundesregierung soll nach dem Willen des Bundestages auf Änderungen des Entwurfs einer EU-Ermittlungsanordnung in Strafsachen dringen. Das Parlament forderte die Regierung in einer am vergangenen Donnerstag einstimmig verabschiedeten Entschließung (17/3234) auf, sich bei den Verhandlungen in Brüssel unter anderem dafür stark zu machen, die "Ausweitung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung auf die Erhebung nahezu aller Beweisarten" ohne "hinreichende Mindeststandards im Strafverfahrensrecht" abzulehnen. Auch ein "allgemeiner Verzicht auf die Prüfung der beiderseitigen Strafbarkeit" sei nicht akzeptabel.