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Länder bremsen Hartz-IV-Reform

20.12.2010
2023-08-30T11:26:12.7200Z
2 Min

BUNDESRAT

Der Bundesrat hat die Hartz-IV-Reform vorerst gestoppt. Die vom Bundestag am 3. Dezember beschlossene Neuregelung fand am vergangenen Freitag erwartungsgemäß nicht die erforderliche Zustimmung der Länderkammer. Die Bundesregierung rief den Vermittlungsausschuss an, der im Anschluss an die Bundesratssitzung eine Arbeitsgruppe beauftragte, erste Kompromissmöglichkeiten zu sondieren. Gleichwohl kann die Reform nicht wie ursprünglich geplant am 1. Januar in Kraft treten. Sie sieht die Anhebung des Regelsatzes für Erwachsene um fünf Euro auf 364 Euro pro Monat und die Einführung eines 740 Millionen Euro schweren Bildungspakets für bedürftige Kinder vor. Zudem sollen die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger verbessert werden.

Auf seiner letzten Sitzung in diesem Jahr rief der Bundesrat seinerseits den Vermittlungsausschuss zu einem Bundestagsbeschluss an, mit dem der Bundesanteil an den Leistungen der Kommunen für Unterkunft und Heizung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitssuchende festgesetzt ist. Das Berechnungsverfahren ist seit längerem zwischen Bund und Ländern umstritten.

Beiträge steigen

Passiert haben die Länderkammer dagegen die Gesetze zur Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sowie zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes. Damit steigen die Beiträge der Versicherten 2011 auf 8,2 Prozent ihres Bruttoeinkommens, während der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent eingefroren wird. Steigende Gesundheitskosten müssen künftig allein die Versicherten über einkommensunabhängige Zusatzbeiträge schultern. Das Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz, das zu jährlichen Einsparungen von rund zwei Milliarden Euro führen soll, sieht vor, dass Pharmaunternehmen die Preise für patentgeschützte neue Medikamente mit den Kassen aushandeln müssen. Auch gegen den Bundestagsbeschluss zur Neuregelung der Sicherungsverwahrung gab es keine Einwände.