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2011 Änderungen für Familien, Arbeitnehmer und Arbeitslose

03.01.2011
2023-08-30T12:16:34.7200Z
2 Min

Zum 1. Januar 2011 treten gesetzliche Neuerungen in Kraft, auf die sich Arbeitnehmer, Familien, Rentner und Arbeitslose einstellen müssen. Ein Überblick:

Bei Hartz-IV-Empfängern wird das Elterngeld auf den Arbeitslosengeld-IIBezug angerechnet. Bisher war der Bezug des Elterngeldes in Höhe von 300 Euro monatlich anrechnungsfrei. Für Alleinerziehende mit mehr als 250.000 Euro und Paare mit mehr als 500.000 Euro zu versteuerndem Jahreseinkommen wird das Elterngeld gestrichen. Ab einem monatlichen Nettoeinkommen von 1.200 Euro beträgt das Elterngeld künftig 65 Prozent des Einkommens. Für diejenigen, die weniger verdienen, bleibt es bei 67 Prozent.

Der Beitrag zur Arbeitslosenversicherung steigt von 2,8 auf drei Prozent. Die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige, die ursprünglich Ende 2010 auslaufen sollte, gilt 2011 Jahr weiter.

Wer nach einem Jahr Arbeitslosigkeit keinen neuen Job gefunden hat, erhält künftig keinen befristeten Zuschlag mehr zum Arbeitslosengeld II. Bislang erhielten rund 165.000 Personen den Zuschlag zum Regelsatz in Höhe von 160 Euro monatlich im ersten Jahr und 80 Euro im zweiten Jahr Hartz-IV-Bezug.

Nicht mehr bezahlt wird zudem der Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung für Hartz-IV-Empfänger. Stattdessen können die Zeiten des Leistungsbezuges als Anrechnungszeiten an die Rentenversicherung gemeldet werden. Auch der Zuschuss zu den Beiträgen zur Rentenversicherung laufen Ende des Jahres aus. Davon betroffen sind erwerbsfähige Hilfebedürftige, die vor Hartz IV von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung befreit waren, also größtenteils Selbstständige.

Die geplante Erhöhung des Regelsatzes sowie die Einführung des Bildungspakets für Kinder und Jugendliche aus Hartz-IV-Familien können erst in Kraft treten, wenn der Vermittlungsausschuss einen Vorschlag vorlegt, dem Bundestag und Bundesrat mehrheitlich zustimmen.

Gesundheit

Der Beitragssatz in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt von 14,9 auf 15,5 Prozent. Versicherte zahlen davon 8,2 Prozent vom Bruttolohn. Der Arbeitgeberanteil wird bei 7,3 Prozent eingefroren. Wenn die Kassen mit dem Geld nicht auskommen, können sie Zusatzbeiträge erheben. Das bedeutet: Die Versicherten müssen alle Mehrkosten für Ärzte, Kliniken und Pharma allein zahlen. Für Geringverdiener gibt es einen Sozialausgleich. Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV sinkt um 450 Euro auf 44.550 Euro jährlich. In die private Krankenversicherung kann wechseln, wer ein Jahr lang mindestens 49.500 Euro verdient hat.