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Mit einem Volksbegehren salonfähig geworden

GESCHICHTE Die Erfahrungen der Weimarer Republik mahnen zu Vorsicht mit Volksentscheiden. Das zeigt besonders deutlich die Abstimmung zum »Young-Plan« im Jahr…

03.01.2011
2023-08-30T12:16:34.7200Z
4 Min

Merkwürdig zurückhaltend klingt das bisweilen und vorsichtig ist die Wortwahl, wenn Gegner plebiszitärer Elemente ihr "Nein" zur Einführung von Volksbegehren, Volksbefragung und Volksentscheid auf Bundesebene begründen. Schließlich kommt es nicht unbedingt gut an beim Wahlvolk, wenn dem Wähler erklärt werden soll, warum er nicht direkt mitentscheiden darf - über die Höhe des Hartz-IV-Regelsatzes etwa oder die europäische Polizeimission "Eupol Afghanistan". Von "komplizierter Materie" ist dann oft die Rede, die sich nicht in simple Ja-/Nein-Fragen pressen lasse, und leise mahnend wird immer wieder an die Erfahrungen aus der Weimarer Zeit erinnert.

Streit um Reparationen

Im Gegensatz zum Bonner Grundgesetz sah die Verfassung der ersten deutschen Republik sehr wohl die Möglichkeit von Plebisziten vor - und es wurde auch Gebrauch davon gemacht, ob es nun um die Enteignung von Fürstenvermögen ging oder um den "Young-Plan" zur Festlegung deutscher Reparationszahlungen. Dabei kontern manche heutigen Befürworter von mehr direkter Demokratie den Verweis auf die negativen Weimarer Erfahrungen gerne mit dem Argument, dass damals keines dieser Referenden erfolgreich war.

Das stimmt - soweit der Erfolg daran gemessen wird, ob die zur Abstimmung gestellte Forderung mit der erforderlichen Mehrheit bejaht wurde. Vor allem der Volksentscheid zum "Young-Plan" aber zeigt, dass sich der politische Erfolg eines solchen Referendums keineswegs nur nach dem Ergebnis der Stimmabgabe bemessen muss. Worum ging es?

Im sogenannten Dawes-Plan von 1924 war keine Endsumme der von Weltkriegs-Verlierer Deutschland zu leistenden Reparationen festgesetzt worden. Auch erschienen die darin enthaltenen Verpflichtungen als nicht tragbar. Im Mai 1929 legte schließlich ein Expertengremium unter Vorsitz des US-Amerikaners Owen Young einen neuen Plan vor, der statt der unbegrenzten Zahlungsdauer der Vorgänger-Regelung eine Laufzeit bis 1988 vorsah. Wegfallen sollte die ausländische Kontrolle der deutschen Finanzen. Mit der Annahme des Plans war zudem die vorzeitige Räumung des besetzten Rheinlandes verknüpft.

Zunächst ein Flop

Gleichwohl gründete der Vorsitzende der rechtskonservativen "Deutschnationalen Volkspartei" (DNVP), der Pressezar Alfred Hugenberg, zusammen mit dem republikfeindlichen "Stahlhelm" und dem "Alldeutschen Verband" schon im Juli einen "Reichsausschuss für das deutsche Volksbegehren" gegen den Young-Plan. Mit dabei: Adolf Hitler, Provinzpolitiker und Führer einer Splitterpartei.

Hitlers NSDAP war bei der Reichstagswahl ein Jahr zuvor, im Mai 1928, auf ganze 2,6 Prozent gekommen und verfügte über lediglich zwölf von 491 Reichstagsmandaten. In der Sache selbst floppte die Kampagne gegen den Young-Plan: Am Volksentscheid über das vom "Reichsausschuss" vorgelegte "Gesetz gegen die Versklavung des deutschen Volks" beteiligten sich Ende 1929 nur 13,8 Prozent der Wahlberechtigten.

Für die Nazis sollte sich die Teilnahme an der mit großem Aufwand betriebenen Kampagne ("Bis in die dritte Generation müsst ihr fronen!") trotzdem auszahlen. Der Kampf für den Volksentscheid sei "eine willkommene Agitationsmöglichkeit für die Nationalsozialisten" gewesen, sollte später der renommierte Historiker Karl Dietrich Erdmann resümieren und hinzufügen: "Durch ihr Bündnis mit den Deutschnationalen wurden damals die Voraussetzungen geschaffen für den Einbruch der nationalsozialistischen Propaganda in die bürgerlichen Kreise und für den ersten großen Wahlerfolg der Nationalsozialisten". Und Erdmanns Kollege Helmut Heiber verwies darauf, dass Hitler bis dahin in der deutschen Politik nicht mehr als "eine bayerische Bierkeller-Größe" gewesen sei, jetzt aber "sein Aufstieg in die Politik des Reiches" begonnen habe.

Noch während die Propaganda gegen den Young-Plan "auf Hochtouren lief, verzeichneten die Nationalsozialisten ihre ersten beachtlichen Erfolge an den Wahlurnen" bei Landtags- und Kommunalwahlen, schreibt der Geschichtswissenschaftler Eberhard Kolb. Den "ersten großen Wahlerfolg" konnten die Nazis dann, begünstigt von Weltwirtschaftskrise und galoppierender Arbeitslosigkeit, bei der Reichstagswahl im September 1930 feiern: Ein Zuwachs um rund 5,6 Millionen Stimmen im Vergleich zur Wahl von 1928 katapultierte die Zahl ihrer Parlamentsmandate von zwölf auf 107 - und machte die Hitler-Partei auf einen Schlag zur zweitstärksten politischen Kraft im Lande. Da war die Große Koalition unter Reichskanzler Hermann Müller (SPD) schon - kurz nach Annahme des Young-Plans durch den Reichstag - zerbrochen, und es sollte auch in Zukunft keine von einer Parlamentsmehrheit getragene Regierung mehr geben.

Stärkste Partei

Im Juli 1932 wurden die Nationalsozialisten mit 37,4 Prozent bei der Reichstagswahl stärkste Partei und blieben dies auch gut drei Monate später bei einem erneuten Urnengang. Damals stimmte immerhin noch jeder dritte Wähler für Hitler.

Freilich - es war nicht der Mehrheitswille der deutschen Wähler, der den "böhmischen Gefreiten" bald darauf, am 30. Januar 1933, zum Reichskanzler machte. Doch ohne die Wahlerfolge der Nationalsozialisten seit dem Volksbegehren gegen den "Young-Plan" wäre die "Machtergreifung" Hitlers kaum denkbar gewesen. Der "Young-Plan" selbst wurde übrigens schon vorher, 1932, auf der Konferenz von Lausanne, aufgehoben.