Piwik Webtracking Image

Das Volk, der große Lümmel

SCHWEIZ Die Eidgenossen leben die direkte Demokratie

03.01.2011
2023-08-30T12:16:34.7200Z
3 Min

Viele Deutsche loben die Schweizer direkte Demokratie, viele, vor allem Angehörige der politischen Klasse, lehnen sie ab. Die beiden am häufigsten gehörten Vorwürfe bemühen das Unbehagen am Populismus - und amüsanterweise widersprechen sie sich. Die erste These besagt, dass Plebiszite Populisten Gelegenheit geben, Fragwürdiges oder Verwerfliches zu Gesetzen zu machen, die zweite, dass Plebiszite Populisten Gelegenheit geben, sinnvolle oder notwendige Reformen zu verhindern. Durch beide Denkansätze schimmert das Misstrauen gegenüber dem Volk, dem unberechenbaren "großen Lümmel", das so oft ganz anders will als die aufgeklärte Elite.

Dafür, dass an der ersten These etwas Wahres ist, liefert die Zeitgeschichte einige Belege. Sowohl die Minarett- als die Ausschaffungsinitiative, bei der es darum ging, kriminelle Ausländer auszuweisen, kann man getrost als populistisch bezeichnen. Beide spielten bewusst mit der Angst vor fremden Kulturen, vor Identitäts- und Heimatverlust, und beide liefen dem liberalen Geist, der die Schweiz seit Jahrzehnten prägt, zuwider.

Angst vor elitärer Willkür

Beide Initiativen wurden angenommen. Für die inter- nationale politische Elite ist das Renommee der Schweiz in Mitleidenschaft gezogen worden; im Volk sieht man das vielleicht etwas anders.

Offensichtlich kollidieren bei solchen Fragen stets zwei Prinzipien, das Mehrheitsprinzip und der Minderheitenschutz. Einen bequemen Ausweg aus diesem Dilemma gibt es nicht. Natürlich gibt es auch in der Schweiz seit langem Überlegungen, einen Kern von unverhandelbaren Grundrechten zu definieren, die dem Initiativrecht entzogen blieben. Verwirklicht worden sind solche Pläne bisher allerdings nicht. Zu tief sitzt die Angst vor elitärer Willkür, vor einer Beschneidung der Volksrechte. Aus dem gleichen Grund gibt es in der Schweiz auch kein Verfassungsgericht. Letzte Instanz ist das Volk, der Souverän. Die Idee eines juristischen Korrektivs ist unpopulär und widerspricht der Verfassungstradition.

Trotz der für viele enttäuschenden Entscheide der jüngsten Vergangenheit werden wohl nur die wenigsten Schweizer dazu neigen, das Instrument der direkten Demokratie an eine wie auch immer erleuchtete Elite abzutreten. Die Erfahrungen mit der direkten Demokratie sind im Ganzen gute, die Bürger schätzen ihre Rechte und würden sie trotz partieller Enttäuschungen nie hergeben. Versuche, per Initiative umstrittene Maßnahmen durchzusetzen, gab es immer wieder, man denke an die "Überfremdungsinitiativen" der siebziger Jahre. Sie wurden allesamt abgelehnt. Die Minarettinitiative ist erst die zweite angenommene, die sich gegen eine religiöse Minderheit richtet (1893 wurde das Schächtverbot eingeführt, das oft als Ausdruck von Antisemitismus gedeutet wird). Es ist also durchaus nicht so, dass die Populisten immer siegten. Die Verführbarkeit des Volkes hält sich in Grenzen; noch hat sich die Demokratie durch ihre direkte Variante nicht aushebeln lassen. Diktatoren hat die moderne Schweiz nie gekannt, Minderheiten aus aller Welt wandern bis heute gerne zu, der Ausländeranteil liegt bei etwa 20 Prozent - weit über dem Deutschlands mit etwa 9 Prozent. Fazit: Belastbare Indizien dafür, dass direkte Demokratie ins Verderben führen muss, fehlen.

Gemischte Bilanz

Und der umgekehrte Vorwurf? Könnte es nicht sein, dass direkte Demokratie Sinnvolles oder Notwendiges verhindert? Oft ist in Deutschland zu hören, die Erhöhung des Rentenalters auf 67 Jahre hätte sich in einer direkten Demokratie nie durchsetzen lassen. Wie kann man von einem Volk erwarten, dass es sich freiwillig mehr Fron verordnet? Nun, in der Schweiz müssen die Revisionen der obligatorischen Rentenversicherung dem Volk vorgelegt werden. Zehn Revisionen mit teilweise kräftigen Beitragserhöhungen sind seit 1948 angenommen worden; die elfte, die eine Erhöhung des Frauenrentenalters von 64 auf 65 Jahre vorsah, scheiterte 2004. Eine gemischte Bilanz also. Sie lässt aber erkennen, dass auch der "gewöhnliche" Bürger wirtschaftliche Sachzwänge durchaus zu erkennen vermag.

Direkte Demokratie und echter Föderalismus, das ist die Schweizer Erfahrung, sind der Spardisziplin förderlich. Schweizer Gemeinden und Kantone können selber Steuern erheben und ihre Ressourcen eigenständig investieren, sie müssen nicht wie deutsche Länder beim Bund betteln gehen. Im internationalen Vergleich aber ist die Verschuldung von Bund, Kantonen und Gemeinden extrem niedrig. Mit 5,5 Prozent Schulden steht die Schweiz hervorragend da. Studien zeigen zudem, dass Kantone, die Finanzreferenden kennen, geringer verschuldet sind. Bürger, die in verantwortlicher Selbstbestimmung agieren, verspüren offensichtlich wenig Lust auf hohe Zinsen und weigern sich, Steuererhöhungen zu bewilligen, um "notwendige" Mehrausgaben zu finanzieren. Sie tun damit etwas, was in europäischen Staaten und supranationalen Gebilden kaum noch denkbar scheint: Sie sparen.

Der Autor ist Berlin-Korrespondent der "Neuen Zürcher Zeitung" (NZZ)