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An den Quellen

MEDIEN Die Politik will Journalisten besser vor Strafverfolgung schützen. Doch Rechtsexperten sind uneins, ob das nötig ist

31.01.2011
2023-08-30T12:16:36.7200Z
3 Min

Wachhunde der Demokratie sollen die Medien sein. Doch dieser hehren Aufgabe können sie nur nachkommen, wenn der im Grundgesetz garantierte Quellenschutz gewahrt bleibt. Dass das in der Realität nicht immer der Fall ist, mussten im September 2005 die Redakteure des Magazins "Cicero" erfahren. Damals rückte die Staatsanwaltschaft Potsdam an, um die Redaktionsräume der Zeitschrift zu durchsuchen und Unterlagen zu beschlagnahmen.

Ziel der Aktion war die Enttarnung eines möglichen Informanten aus dem Bundeskriminalamt, der die Zeitschrift für ein Porträt über den Terroristen Al Sarkawi mit einem als "Verschlusssache" gekennzeichneten Dokument versorgt haben soll - ein Vergehen, das als Geheimnisverrat eines Amtsträgers gilt und nach Paragraf 353b des Strafgesetzbuchs mit einer Freiheitsstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden kann.

»Cicero-Urteil«

Der damalige "Cicero"-Chefredakteur Wolfram Weimer, dem die Staatsanwaltschaft Beihilfe zum Geheimnisverrat vorwarf, legte Verfassungsbeschwerde gegen das Vorgehen der Behörden ein. Mit Erfolg: Die Durchsuchung sei verfassungswidrig gewesen, urteilte das Bundesverfassungsgericht im Februar 2007. Die Geheimhaltung der Quellen von Journalisten stehe unter dem Schutz des Grundgesetzes und sei unentbehrlich, "weil die Presse auf private Mitteilungen nicht verzichten kann, diese Informationsquelle aber nur dann ergiebig fließt, wenn sich der Informant grundsätzlich auf die Wahrung des Redaktionsgeheimnisses verlassen kann".

Dieser Meinung ist auch Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP). Die Justizministerin, angetreten mit dem Versprechen, die Rechtspolitik neu auszurichten und die Bürgerrechte zu stärken, legte im vergangenen Jahr einen Gesetzentwurf (17/3355) vor, mit dem sie die gesetzgeberischen Konsequenzen aus dem "Cicero-Urteil" ziehen will. Danach sollen Journalisten, die sich der Beihilfe zum Verrat eines Dienstgeheimnisses schuldig machen, straffrei gestellt werden - sofern sie sich auf die "Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung" des Geheimnisses beschränken.

Der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen geht das allerdings nicht weit genug. Sie hat einen eigenen Gesetzentwurf (17/3989) ins Parlament eingebracht, nach dem nicht nur die Beihilfe, sondern auch die Anstiftung zum Geheimnisverrat nicht länger geahndet werden soll. Zudem soll die Durchsuchung von Redaktionsräumen und Privatwohnungen von Redakteuren und freien Mitarbeitern künftig nur nach richterlicher Anordnung möglich sein.

Öffentliche Anhörung

Am vergangenen Mittwoch nun standen beide Gesetzentwürfe auf dem Prüfstand. Acht Sachverständige hatte der in den parlamentarischen Beratungen federführende Rechtsausschuss zu einer öffentlichen Anhörung eingeladen, um zu erfahren, wie sie zu den geplanten Änderungen im Straf- und Prozessrecht stehen. Die Expertenrunde diskutierte jedoch weniger die Frage, welcher Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit und zum Schutz der Journalisten vorzuziehen sei. Vielmehr drehte sich der Großteil der Anhörung darum, ob eine gesetzliche Neuregelung überhaupt notwendig sei. Einer, der das vehement verneinte, war Jürgen-Peter Graf, Richter am Bundesgerichtshof. Der vom Bundesverfassungsgericht beabsichtigte Schutz für die Medien werde bereits durch die bindenden Grundsätze der "Cicero"-Entscheidung erreicht, argumentierte Graf.

In der Sache ähnlich, im Ton aber ungleich härter formulierte das der Generalstaatsanwalt in Bamberg, Clemens Lückemann. Der Regierungsentwurf sei "nicht nur überflüssig mangels Regelungsbedarf, sondern in vielen Punkten unausgegoren und nicht praxisgerecht", hieß es in seiner Stellungnahme. Er riet, die praktischen Erfahrungen mit dem durch das "Cicero"-Urteil geschaffenen Rechtszustand erst einmal abzuwarten und dann festzustellen, ob tatsächlich noch Gesetzgebungsbedarf bestehe.

Unterstützung vor allem für den Gesetzentwurf der Grünen kam hingegen vom Verband deutscher Zeitschriftenverleger und vom Deutschen Journalistenverband (DJV). So gibt es dem DJV-Justiziar Benno H. Pöppelmann zufolge "gewisse Anreize" für Strafverfolgungsbehörden, sich der Erkenntnisse der Presse zu bemächtigen. Dies könne die aktuelle Rechtslage nicht verhindern. Da die Recherchen von Journalisten aufgrund eines Informantenhinweises leicht als Anstiftung zum Geheimnisverrat gewertet werden könne, argumentierte Pöppelmann, spreche sich der Journalistenverband dafür aus, sowohl die Anstiftung als auch die Beihilfe zum Geheimnisverrat straffrei zu stellen.

Auch Christoph Degenhart, Professor für Staats- und Verwaltungsrecht am Institut für Rundfunkrecht der Universität Leipzig, plädierte für eine gesetzliche Neuregelung. Im Gegensatz zu Graf und Lückemann betonte er, dass nur dadurch die Rechtssicherheit geschaffen werden könne, die für den Schutz der Presse nötig sei. Für ihn stellt der Regierungsentwurf das "verfassungsrechtlich gebotene Mindestmaß" zum Schutz der Pressefreiheit dar.

Eines jedenfalls war nach der mehr als zweistündigen Anhörung klar: Die Meinungen der Rechtsexperten, wie und in welchem Maße die Pressefreiheit zu schützen sei, gehen mindestens so weit auseinander wie die der Parlamentarier. Diese müssen nun entscheiden, ob und wie weit der strafrechtliche Maulkorb für die Wachhunde der Demokratie durch den Gesetzgeber gelockert werden soll.