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Strom-Rebellen erheben sich

WIRTSCHAFT Acht Kommunen wollen sich von Großkonzernen trennen und ihre Netze zurückhaben

31.01.2011
2023-08-30T12:16:36.7200Z
3 Min

Das eher beschauliche Münsterland in Nordrhein-Westfalen ist Schauplatz einer "Rebellion": Bürgermeister und Gemeindevertreter von acht kleinen Gemeinden wollen die Energie nicht mehr von Großkonzeren erhalten, sondern die Versorgung selbst in die Hand nehmen. Sie wollen die an die Konzerne abgegebene Kontrolle über die Netz-Infrastruktur zurückbekommen und ihren Bürgern preiswert Strom und Gas liefern. Die als "Strom-Rebellen" bekannten Gemeinden haben sich zusammengeschlossen und planen die Gründung der "Stadtwerke Münsterland".

Erfolgreiche Beispiele

Die "Rekommunalisierung" der noch bis vor wenigen Jahren mit großem Elan privatisierten Daseinsvorsorge (Versorgung mit Strom, Gas und Wasser) scheint ein Hit unter den Kommunen zu werden. Erfolgreiche Beispiele regen Nachahmer an. In einer Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie am vergangenen Montag berichtete Ingo Lehmann, Oberbürgermeister der Stadt Landsberg am Lech (Bayern), die 28.500 Einwohner zählende Stadt habe zum 1. Januar dieses Jahres das Stromnetz übernommen. Der Vertrieb von Strom werde bereits seit knapp einem Jahr angeboten. Lehmanns Fazit: "Die Übernahme von Netzen und Vertrieb in kommunale Hand schafft und sichert Arbeitsplätze vor Ort." So sei die Zahl der Beschäftigten der Stadtwerke Landsberg von 63 auf 84 gestiegen. Aufgrund der Dezentralität würden mehr Aufträge vor Ort an lokale Betriebe vergeben. Die Gewinne könnten dazu verwendet werden, Defizite anderer Einrichtungen der öffentlichen Daseinsvorsorge wie Schwimmbad und Parkgaragen abzumildern.

Bei der Anhörung ging es um Anträge der SPD-Fraktion (17/3649) und der Fraktion Die Linke (17/3671) sowie um einen Gesetzentwurf der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/3182). Nach dem Willen der SPD- und der Grünen-Fraktionen sollen Kommunen in Zukunft die Energienetze leichter wieder in eigener Regie betreiben können. Die Linksfraktion fordert die Übertragung der Netze in den Besitz der öffentlichen Hand.

Der Verband kommunaler Unternehmen, der 1.400 kommunalwirtschaftliche Unternehmen mit insgesamt 240.000 Beschäftigten vertritt, erklärte, anders als privatwirtschaftliche Unternehmen seien Stadtwerke vorrangig nicht auf Rendite- und Gewinnmaximierung ausgerichtet, sondern würden einen wichtigen Beitrag zur Daseinsvorsoge leisten. Seit 2007 hätten sich 40 Stadtwerke neu gegründet, und es seien 100 Netzkonzessionen von kommunalwirtschaftlichen Unternehmen übernommen worden.

Nach Ansicht des Bundeskartellamtes bedarf die wirtschaftliche Betätigung des Staates aus ordnungspolitischer Sicht einer besonderen Rechtfertigung. Kommunale Energieerzeugungsunternehmen könnten eine wichtige Rolle als potenzielle Wettbewerber der großen Energiekonzerne spielen. Der Neubau von grundlastrelevanten Kraftwerken sei geeignet, "die dominante Rolle der großen Erzeugungsunternehmen aufzuweichen". Die Rekommunalisierung des Verteilernetzbetriebes eröffnet nach Ansicht des Kartellamtes jedoch auch eine "Missbrauchsmöglichkeit bei der Berechnung von Konzessionsabgaben".

Überhöhte Erwartungen

Die Bundesnetzagentur erklärte, nicht alle Erwartungen an die Rekommunalisierung entsprächen den tatsächlichen rechtlichen Möglichkeiten. "Erwartungen, dass die Gemeinde durch die Vergabe der Konzession an ein eigenes Stadtwerk Einfluss auf die Ausrichtung der Erzeugung, die Gestaltung von Vertriebsprodukten oder die Durchführung von Energieeffizienzmaßnahmen hätte, (gehen) über den Rahmen des rechtlich Möglichen hinaus", heißt es in einer Erklärung der Bundesnetzagentur. Ein Versorgungsauftrag zur Belieferung der im Konzessionsgebiet angeschlossenen Letztverbraucher oder gar ein ausschließliches Recht zur Versorgung existiere heute nicht mehr.

Professor Ulrich Büdenbender (Technische Universität Dresden) erhob grundsätzliche Bedenken gegen die Rekommunalisierung. Es sei systemwidrig, Rechtsänderungen im Bereich der Netze mit Überlegungen zur Stromerzeugung "und hierbei politisch bevorzugter Kraftwerkstypen zu begründen". Auch gegen eine pauschale Bevorzugung kommunaler Netzbetreiber hat Büdenbender Bedenken.

Professor Franz Jürgen Säcker (Freie Universität Berlin) erklärte: "Für eine Überführung privater beziehungsweise privatisierter Unternehmen in öffentliche Trägerschaft gibt es keinen überzeugenden Grund." Ein Gemeinwohlinteresse an einer (Rück-)Verstaatlichung lasse sich nicht feststellen. "Eine Enteignung als einen ,Weg in den Kommunismus' zu erproben, wäre unter den gegebenen verfassungsrechtlichen Umstän- den nicht begründbar", so Säcker. Sie würde zu keiner besseren Versorgung der Verbraucher führen.