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Einigung bei Selbstanzeige

07.03.2011
2023-08-30T12:16:39.7200Z
1 Min

FINANZEN

Nach der Einigung der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP kann der Finanzausschuss des Bundestages den Entwurf eines Schwarzgeldbekämpfungsgesetzes (17/4182, 17/4802) in seiner nächsten Sitzung am 16. März weiter beraten. Die FDP hatte sich zuletzt dagegen gewehrt, einen Zuschlag für Steuerhinterzieher bei einer strafbefreienden Selbstanzeige einzuführen. Nach Beratungen in den Koalitionsfraktionen einigte man sich auf einen Kompromiss: "Die strafbefreiende Selbstanzeige wird es in schweren Fällen nicht mehr zum Nulltarif geben", erläuterten die Unions-Finanzexperten Klaus-Peter Flosbach und Manfred Kolbe. Wer mehr als 50.000 Euro Steuern hinterzogen habe, werde bei einer Selbstanzeige nur noch dann straffrei ausgehen, wenn er einen extra Zuschlag von fünf Prozent auf die hinterzogenen Steuern bezahle.

Damit wurde der Gesetzentwurf weiter verschärft. Ziel ist es, dass planvolles Vorgehen von Steuerhinterziehern nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt wird. So sollen Steuerhinterzieher, die eine strafbefreiende Selbstanzeige "nur insoweit erstatten, wie sie eine Aufdeckung fürchten, nicht mehr mit Strafbefreiung belohnt werden". Künftig müsse eine Selbstanzeige alle Hinterziehungssachverhalte umfassen und dürfe sich nicht nur als sogenannte Teilselbstanzeige auf bestimmte Steuerquellen, zum Beispiel in bestimmten Ländern oder auf bestimmte Steuergestaltungen beziehen. Bisher war eine vollständige Offenbarung aller verschwiegenen Sachverhalte nicht erforderlich. "Strafbefreiung soll nur derjenige erwarten dürfen, der noch alle verfolgbaren Steuerhinterziehungen der Vergangenheit vollständig offenbart." Allerdings sollen "unbewusste Unrichtigkeiten" nicht zum Ausschluss der Steuerfreiheit führen.