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Jörg Müller-Brandes
Sanktionsfreie Grundsicherung

SOZIALES

Für die soziale Grundsicherung sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke künftig keinerlei Sanktionen mehr gelten. In einem Antrag (17/5174), über den der Bundestag am Donnerstag erstmals debattierte, fordert die Fraktion, dass sämtliche Sanktionen in der bestehenden Grundsicherung nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) sowie die Leistungseinschränkungen im Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) abgeschafft werden.

Außerdem soll dem Antrag zufolge eine Verweigerung der Leistungsberechtigung oder ein Versagen einer Leistung zur Sicherung des menschenwürdigen Existenzminimums gesetzlich ausgeschlossen werden. Bis zum Inkrafttreten eines entsprechenden Gesetzes solle im Falle von Widersprüchen und Anfechtungsklagen gegen Sanktionen und Leistungseinschränkungen im SGB II oder im SGB XII für diese ein Aufschub gelten. Zur Begründung heißt es, dass Sanktionsregelungen "das Herzstück einer grundgesetzwidrigen und sachlich kontraproduktiven Aktivierungsideologie" darstellten. Damit würden soziale Missstände zu einem Ergebnis individuellen Fehlverhaltens und fehlender Motivation umgedeutet.

Aus Politik und Zeitgeschichte

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