Der Informationsaustausch zwischen den Strafverfolgungsbehörden der EU-Staaten soll vereinfacht werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5096), mit dem ein Rahmenbeschluss des EU-Ministerrates umgesetzt werden soll, behandelte der Bundestag am Donnerstag in erster Lesung. Wie die Regierung erläutert, basiert der Rahmenbeschluss auf dem Grundsatz "Strafverfolgungsbehörden eines anderen Mitgliedsstaates unter den gleichen Bedingungen Zugang zu vorhandenen Informationen zu gewähren wie innerstaatlichen Strafver- folgungsbehörden". Das sich aus diesem Grundsatz ergebende Diskriminierungsgebot dürfe nur durchbrochen werden, wenn ausdrücklich in dem Rahmenbeschluss genannte Gründe dafür vorliegen.
Die Fraktion Die Linke fordert eine massive Beschränkung des Einsatzes von Pfefferspray durch die Polizei. Die Anwendung von Pfefferspray durch Polizeibeamte sei mit "gravierenden und zugleich schwer abschätzbaren gesundheitlichen Risiken für die betroffenen Personen verbunden", schreibt die Fraktion in einem Antrag (17/5055), der am Donnerstag vom Bundestag an die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Empirische Studien wie auch die Fachliteratur wiesen "zunehmend darauf hin, dass die Anwendung von Pfefferspray beziehungsweise chemischen Substituten in einer Reihe von Fällen mitursächlich für den Tod von Menschen war".
Die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt für Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherungen sollen nach dem Willen der Grünen-Fraktion von der Reichsversicherungsordnung (RVO) in das Fünfte Sozialgesetzbuch (SGB V) überführt und dabei "umfassend überarbeitet" werden. Vielen Schwangeren seien ihre gesetzlichen Ansprüche auf die Unterstützung durch Hebammen in der Schwangerschaft, während der Geburt sowie in der Stillzeit nicht bekannt, heißt es in einem Antrag der Fraktion (17/5098). Dies hänge auch damit zusammen, dass die Regelungen zu Schwangerschaft und Geburt in der RVO "faktisch nicht auffindbar" seien. Auch würden die Regelungen der RVO "weder der Praxis noch den zeitgemäßen Anforderungen an eine gesetzliche Regelung gerecht".
Mit einer Ergänzung des Abgeordnetengesetzes soll nach dem Willen der Fraktion Die Linke klargestellt werden, dass zu den erstattungsfähigen Aufwendungen von Bundestagsabgeordneten auch die Kosten zählen, die durch die Wahrnehmung der Rechte ihrer Mitarbeiter "im Rahmen der kollektiven Interessenvertretung im Sinne des Betriebsverfassungsgesetzes entstehen". In einem entsprechenden Gesetzentwurf (17/5118) verweist die Fraktion darauf, dass ein Aufwendungsersatz für diese Kosten in den Ausführungsbestimmungen des Ältestenrates bisher nicht vorgesehen sei. Auch das Haushaltsgesetz enthalte dazu keine Angaben. Zu diesen Kosten gehören laut Vorlage insbesondere die Aufwendungen für die Wahl und Tätigkeit des Betriebsrats sowie für dessen Sachausstattung.
Künftig sollen nach dem Willen der Linksfraktion die öffentliche Wiedergabe und Vervielfältigung von Liedtexten auch für Kindergärten und Einrichtungen zur Schüler-Betreuung erlaubt sein. Dazu hat die Fraktion einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/4876) zur Änderung des Urheberrechts vorgelegt.
Deutschland und Frankreich wollen einen gemeinsamen, in beiden Staaten identischen "Wahlgüterstand" schaffen, der in modifizierter Form dem deutschen Zugewinnausgleich entspricht. Wie aus einem Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5126) weiter hervorgeht, kann dieser Güterstand von Eheleuten in beiden Ländern "statt des jeweiligen gesetzlichen Güterstandes und neben den jeweiligen anderen nationalen Wahlgüterständen" gewählt werden. Laut Vorlage können bei binationalen Ehen Probleme hinsichtlich des Vermögens der Ehegatten entstehen, da die gesetzlichen Güterstände in den verschiedenen Ländern unterschiedlich seien.