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Hohe Risiken bedenken

GESETZENTWURF II In Ausnahmefällen nicht rechtswidrig

26.04.2011
2023-08-30T12:16:42.7200Z
2 Min

Ja, aber nur in sehr engen Grenzen zulässig: So wollen Abgeordnete um den Ethikexperten der SPD-Fraktion, René Röspel, und die Sprecherin für Bildungspolitik und Biotechnologie der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, Priska Hinz, die PID künftig ermöglichen. Das Verfahren soll nach ihrem Wunsch "grundsätzlich verboten" sein, in Ausnahmefällen aber "für nicht rechtswidrig erklärt" werden. Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) unterstützt diesen Antrag.

Beratung und Lizenzen

In dem Gesetzentwurf zur begrenzten Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (17/5452) heißt es, in diesen Fällen müsse bei beiden Eltern oder einem Elternteil eine humangenetisch diagnostizierte Disposition vorliegen, "die mit einer hohen Wahrscheinlichkeit zu Fehl- oder Totgeburten oder zum Tod des Kindes im ersten Lebensjahr führen kann". Zudem müsse vor der Diagnostik eine Beratung angeboten werden.

René Röspel und Kollegen wollen, dass die PID künftig in einem lizenzierten Zentrum stattfindet und dass die Entscheidung im Einzelfall durch eine Ethikkommission, die durch die Bundesregierung berufen wird, erfolgt. Eine PID hingegen, die der "Wunscherfüllung der Zusammensetzung genetischer Anlagen von Kindern nach dem Willen der Eltern dienen soll", bleibe damit weiterhin verboten.

In dem Entwurf heißt es, ein ausnahmsloses Verbot der PID hätte "erhebliche negative Auswirkungen auf Paare, die aufgrund einer genetischen Vorbelastung ein hohes Risiko für eine Tot- und Fehlgeburt haben und sich im Rahmen einer reproduktionsmedizinischen Behandlung ihren Kinderwunsch erfüllen wollen".

Eine Freigabe hingegen würde dazu führen, dass die Indikationsstellungen zur Anwendung der Diagnostik "langfristig ausgeweitet" würden, schreiben die Abgeordneten in ihrem Antrag. Die Erfahrung anderer Länder zeige, dass eine Begrenzung auf schwere Krankheitsbilder nicht möglich sei. Der Verzicht auf eine gesetzliche Regelung der PID wiederum würde dazu führen, dass der Beschluss des Bundesgerichtshofs weiter Bestand hätte. Die Abgeordneten sind allerdings der Meinung, dass Fragen des Lebensschutzes "insbesondere in den frühesten Entwicklungsstadien menschlichen Lebens" nicht durch Richterrecht entschieden werden sollten.