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Vorschlag für Verhaltensregeln

26.04.2011
2023-08-30T12:16:42.7200Z
1 Min

BUNDESTAG

Die Verhaltensregeln für Bundestagsabgeordnete sollen nach dem Willen der Ältestenrats-Kommission für die Rechtsstellung der Parlamentarier geändert werden. Wie der Kommissionsvorsitzende, Bundestagsvizepräsident Hermann Otto Solms (FDP), vergangene Woche mitteilte, empfiehlt das Gremium einvernehmlich eine Änderung der Regeln in drei Punkten.

Danach soll für die Anzeige und Veröffentlichung entgeltlicher Tätigkeiten neben dem Mandat und daraus erzielter Einkünfte künftig eine einheitliche Jahresuntergrenze von 10.000 Euro gelten, "um die Transparenz zu verbessern, die bisher durch unterschiedliche Zahlungsweisen eingeschränkt ist". Ferner soll die Anzeigepflicht für die Tätigkeit als Bundesminister beziehungsweise Parlamentarischer Staatssekretär/Staatsminister entfallen. Zudem soll die Veröffentlichung angezeigter Einkünfte künftig statt in drei in sieben Stufen erfolgen, "beginnend mit Jahreseinkünften ab 10.000 Euro (Stufe 1) bis zu Jahreseinkünften über 150.000 Euro (Stufe 7)". Wie Solms erläuterte, sollen damit "Nebeneinkünfte stärker ausdifferenziert und in ihrer Höhe deutlicher gemacht werden".