Piwik Webtracking Image

Spätabbrüche vermeiden

GESETZENTWURF III Unter strengen Auflagen erlaubt

26.04.2011
2023-08-30T12:16:42.7200Z
2 Min

Ja, in Ausnahmefällen zulässig: So möchten die gesundheitspolitische Sprecherin der FDP, Ulrike Flach, und der CDU-Abgeordnete Peter Hintze die PID in Zukunft gestalten. Ihrem Entwurf eines Gesetzes (17/5451) zur Regelung der Präimplantationsdiagnostik haben sich Abgeordnete aller Fraktionen angeschlossen, denen es vor allem um die Vermeidung von Spätabbrüchen und schweren Belastungen der betroffenen Familien geht. Sie wollen, dass die PID nach verpflichtender Aufklärung und Beratung sowie dem positiven Votum einer Ethikkommission zulässig ist, wenn ein oder beide Elternteile die Veranlagung für "eine schwerwiegende Erbkrankheit in sich tragen oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist". Die Diagnostik müsse an lizenzierten Zentren erfolgen.

Der »weniger belastende Weg«

In dem Entwurf heißt es, ein explizites Verbot der PID mache es "einschlägig vorbelasteten Paaren praktisch unmöglich", eigene genetisch gesunde Kinder zu bekommen und stünde im Widerspruch zu der Möglichkeit der Frau, bei einem "im Wege einer Pränataldiagnostik festgestellten schweren genetischen Schaden des Embryos" und bei Vorliegen der medizinischen Indikation die Schwangerschaft abbrechen zu lassen. Über die PID könnten bereits vor der Einleitung der Schwangerschaft Fehl- und Totgeburten und die Weitergabe besonders schwerer Erkrankungen an das zukünftige Kind verhindert werden. Der Bundesgerichtshof habe in seinem Urteil aus dem Juli 2010 darauf hingewiesen, "dass es widersprüchlich wäre, einerseits die belastenden Schwangerschaftsabbrüche" straffrei zu lassen und andererseits die PID, "die auf einem weitaus weniger belastenden Weg dasselbe Ziel verfolgt, bei Strafe zu untersagen".

International etabliert

Nach Ansicht der Abgeordneten gibt es zu einer gesetzlichen Regelung der PID keine Alternative: Eine Beibehaltung des derzeitigen Embryonenschutzgesetzes bedeute für die betroffenen Paare und Ärzte eine "unzumutbare Rechtsunsicherheit".

International sei das Verfahren der PID etabliert, heißt es weiter. Die Erfahrungen anderer Staaten zeigten, dass die Zulassung der PID unter strengen Auflagen eine "verantwortungsvolle medizinische Diagnose" ermögliche und hohe ethische Kriterien erfülle.