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Jura trifft Mathe

VON HELMUT STOLTENBERG

16.05.2011
2023-08-30T12:16:43.7200Z
2 Min

Die Abgeordneten des Bundestages "werden in allgemeiner, unmittelbarer, freier, gleicher und geheimer Wahl gewählt". So steht es im Grundgesetz, und im Bundeswahlgesetz ist festgelegt, dass sie "nach den Grundsätzen einer mit der Personenwahl verbundenen Verhältniswahl gewählt" werden. Dieses seit Jahrzehnten in der Bundesrepublik etablierte Wahlrecht mit Erst- und Zweitstimmen, Direktmandaten und Landeslisten ist im Kern bei den Wählern wie den Gewählten gleichermaßen akzeptiert, hat aber auch Tücken, zum Beispiel den Effekt des "negativen Stimmgewichts". Er kann in bestimmten Fällen eintreten mit der Folge, dass mehr Wählerstimmen für eine Partei dieser weniger Mandate im Parlament bescheren. Das widerspricht dann nicht nur der Intention der Wähler, sondern auch - laut Bundesverfassungsgericht - dem Grundgesetz, weshalb die Karlsruher Richter 2008 dem Gesetzgeber auftrugen, bis Mitte dieses Jahres "eine verfassungsgemäße Regelung zu treffen".

Viel Zeit bleibt nicht mehr, um diese Frist einzuhalten. Vor der Juni-Sitzung des Bundesrates sind noch zwei Sitzungswochen des Bundestages angesetzt, und bislang ist kein mehrheitsfähiger Gesetzentwurf eingebracht. Das dürfte nicht nur daran liegen, dass Wahlrechtsfragen "immer auch Machtfragen sind", wie es eine Abgeordnete einmal formulierte, sondern auch daran, dass sie zudem hochkompliziert sind. So bemerkt der SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz in dieser Ausgabe (Seite 2), man müsse "komplexe mathematische Kenntnisse haben", um den Fall des negativen Stimmgewicht zu verstehen. Mathematischen plus verfassungsrechtlichen Sachverstand braucht es auch, um die Folgen der unterschiedlichen Lösungsvarianten beurteilen zu können, die in den Fraktionen diskutiert werden - bringt doch jeder Ansatz eigene Probleme mit sich (Seite 3).

Doch nicht nur das Wahlrecht auf Bundesebene sorgt derzeit für Diskussionen. In Brüssel und Straßburg beraten die Abgeordneten des Europaparlaments (EP) derzeit ebenfalls über eine Reform des Wahlsystems (Seite 10). Nach einem Vorschlag des EP-Verfassungsausschusses soll es beim nächsten Urnengang 2014 länderübergreifende Wahllisten geben, die die nationalen Wahllisten ergänzen. Jeder Bürger hätte dann zwei Stimmen zu vergeben, eine für die nationale und eine für die europaweite Liste.