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Bei Handaufhalten in den Knast

ABGEORDNETE Grünen-Fraktion will Bestechlichkeit unter Strafe stellen

14.06.2011
2023-08-30T12:16:44.7200Z
3 Min

Nach der Linksfraktion haben auch die Grünen einen Gesetzentwurf vorgelegt, mit dem Bestechlichkeit und Bestechung von Abgeordneten unter Strafe gestellt werden soll. Während das Strafrecht im Falle von Abgeordnetenbestechung schon jetzt eine entsprechende Vorschrift vorsieht, fehlt ein solcher Passus im Fall von Abgeordnetenbestechlichkeit. Nachdem die Vorlage der Linksfraktion (17/1412) bereits im April erstmals im Plenum behandelt worden war, stand am vergangenen Donnerstag der Grünen-Entwurf (17/5933) in erster Lesung auf der Tagesordnung des Parlaments.

Bis zu fünf Jahre Haft

In ihrer Vorlage verweist die Grünen-Fraktion darauf, dass von Deutschland unterzeichnete, aber nicht ratifizierte Übereinkommen der Vereinten Nationen und des Europarates die Signatarstaaten auffordern, die Bestechung und Bestechlichkeit von Mandatsträgern und Abgeordneten unter Strafe zu stellen. Die geltende Regelung der Abgeordnetenbestechung werde jedoch diesen Anforderungen nicht gerecht. Daher soll dem Grünen-Entwurf zufolge künftig jedem Abgeordneten bis zu fünf Jahren Haft drohen, der "einen rechtswidrigen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er in Ausübung seines Mandates in der Volksvertretung oder im Gesetzgebungsorgan eine Handlung zur Vertretung oder Durchsetzung der Interessen des Leistenden oder eines Dritten vornehme oder unterlasse".

In der Debatte betonte der Grünen-Rechtsexperte Jerzy Montag, der Europarat habe 1999 gefordert, dass Abgeordnetenbestechung für strafbar erklärt wird, und die Bundesregierung habe dieses Abkommen unterschrieben. Bislang hätten 43 Staaten dieses Abkommen ratifiziert, während Deutschland dies noch immer nicht geschafft habe.

Für Die Linke verwies ihre Parteivize Halina Wawzyniak darauf, dass die Unterschiede zwischen dem Gesetzentwurf ihrer Fraktion und der Grünen-Vorlage "marginal" seien. Es gehe "darum, dass Bestechung und Bestechlichkeit von Abgeordneten strafbar sein sollen" sagte sie. Niemand dürfe sich "mit Geld politisches Handeln kaufen".

Klare Ablehnung

Auf scharfe Kritik stieß der Grünen-Vorschlag bei Union und FDP. Der gleiche Gesetzentwurf sei schon im Jahr 2008 eingebracht worden, aber "offenbart keinen tauglichen Lösungsansatz", monierte der CDU-Parlamentarier Ansgar Heveling. Für die FDP ergänzte ihr Parlamentarischer Geschäftsführer Jörg van Essen, der "schlechte Vorschlag von 2008" sei "durch das Liegenbleiben nicht besser geworden". Er verwies zudem darauf, dass in der UN-Konvention ganz allgemein von Amtsträgern gesprochen werde, während es zwischen Abgeordneten und Beamten Unterschiede gebe. So könne ein Abgeordneter auch völlig einseitige Interessen vertreten, was ein Beamter zu Recht nicht dürfe. Dies sei ein "wesentlicher Unterschied", weshalb es schwierig sei, "das rechtlich zu fassen".

SPD skeptisch

Die SPD-Abgeordnete Eva Högl nannte es beschämend, dass Deutschland "neben Syrien, Saudi-Arabien, Myanmar und dem Sudan" eines der wenigen Länder der Welt sei, das die UN-Konvention noch nicht ratifiziert habe. Man müsse sich mit dem Thema Abgeordnetenbestechung befassen und Gesetzesregelungen vornehmen. Dabei brauche man eine "klare Definition des strafbaren Verhaltens" und keine unbestimmten Rechtsbegriffe. "Wir dürfen die Interpretation dessen, was wir in den Straftatbestand einbeziehen, nicht Dritten überlassen", sagte sie und zeigte sich "skeptisch, ob der Ansatz der Grünen, den Vorteil mit dem Adjektiv ,rechtswidrig' einzugrenzen und dann auf ein verwerfliches Verhalten abzustellen, richtig ist". Ihre Fraktion werde im Herbst einen eigenen Vorschlag unterbreiten.