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Adoptionsrecht bleibt umstritten

LEBENSPARTNERSCHAFTEN SPD und Die Linke scheitern im Plenum mit Anträgen

14.06.2011
2023-08-30T12:16:44.7200Z
2 Min

An der Mehrheit der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und FPD sind am vergangenen Donnerstag zwei Anträge der SPD- und der Linksfraktion gescheitert, die auf eine weitere Stärkung Eingetragener Lebenspartnerschaften abzielten. Während Die Linke in ihrem Antrag (17/2023) eine "Öffnung der Ehe für alle Menschen" forderte, wurde in der Vorlage der Sozialdemokraten (17/2113) unter anderem bemängelt, dass im Familienrecht eine gemeinschaftliche Adoption durch eingetragene Lebenspartner unzulässig sei.

Die Forderung, eingetragenen Lebenspartnern die gemeinschaftliche Adoption zu ermöglichen, wird auch unter Sachverständigen kontrovers diskutiert. Dies war bereits am Montag vergangener Woche bei einer Experten-Anhörung des Rechtsausschuss zu einem entsprechenden Gesetzentwurf der Grünen-Fraktion (17/1429) deutlich geworden.

Rechtliche Absicherung

Das geltende Verbot der gemeinschaftlichen Adoption durch eingetragene Lebenspartnerschaftes widerspreche dem Kindeswohl, betonte Professorin Nina Dethloff vom Institut für Deutsches, Europäisches und internationales Familienrecht an der Universität Bonn. Faktische Eltern-Kind-Beziehungen der in gleichgeschlechtlichen Partnerschaften aufwachsenden Kinder müssten umfassend rechtlich abgesichert werden können, sagte Dethloff.

Zustimmung kam auch von Christa Meyer, die in der Adoptionsvermittlung der Stadt Leipzig arbeitet und gleichfalls dafür plädierte, dass auch gleichgeschlechtliche Paare Kinder adoptieren dürfen. Die Vertreterin des Lesben- und Schwulenverbandes Brandenburg, Constanze Körner, argumentierte in ihrer schriftlichen Stellungnahme, es gebe "keine sachliche Grundlage für die Ungleichbehandlung von gleichgeschlechtlichen Paaren".

Anderer Meinung war Professor Klaus F. Gräditz von der Universität Bonn. Er verwies darauf, dass das Adoptionsrecht kein Instrument zum Abbau gesellschaftlicher Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebenspartner sei. Dabei gehe es nämlich in erster Linie um das Elternwohl und nicht mehr um das Kindeswohl, das im Adoptionsrecht im Vordergrunde stehen sollte. Auch erscheine fraglich, ob der familienrechtliche Status überhaupt Einfluss auf tatsächliche Diskriminierungen in der Gesellschaft habe.

»Exklusives Recht«

Auch Professor Bernd Grzeszick von der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg wandte sich gegen die Grünen-Forderung. Der Ehe als Strukturprinzip stehe ein "exklusives Recht" zur gemeinsamen Fremdkindadoption zu, sagte er. Zum anderen werde diese Differenzierung vom Kindeswohl zumindest gestattet, da die Gefahr von Ablehnungen und Stigmatisierungen von Lebenspartnerschaften ein "hinreichender Unterschied" zwischen Ehe und Lebenspartnerschaft sei.