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Wind und Sonne als Säulen

GESETZGEBUNG Die Maßnahmen für den Umstieg

14.06.2011
2023-08-30T12:16:45.7200Z
2 Min

Die Koalition hat dem Bundestag ein umfangreiches Gesetzespaket zu Atomausstieg und erneuerbaren Energien vorgelegt. Im Zentrum steht das 13. Änderungsgesetz des Atomgesetzes (17/6070). Es legt die endgültigen Restlaufzeiten aller deutschen Kernkraftwerke fest. Die sieben ältesten Atommeiler und die Anlage in Krümmel, die während des dreimonatigen Atom-Moratoriums abgeschaltet wurden, sollen erst gar nicht wieder ans Netz gehen. Für die Abschaltung der übrigen Atomkraftwerke ist ein Stufenplan vorgesehen. Die letzten Kraftwerke sollen bis Ende 2022 stillgelegt werden. Ein weiteres Gesetz ist der Endlager-Frage gewidmet. Es legt fest, dass bis Jahresende eine verbindliche Lösung zur Zukunft des strahlenden Restmülls gefunden werden muss.

Energie der Zukunft

Zukünftige Säulen der Energieversorgung in Deutschland sollen die erneuerbaren Energien sein. So sieht es der Entwurf zum Erneuerbaren Energien Gesetz (17/6071) vor. Bereits bis zum Jahr 2020 sollen 35 Prozent des Stroms in Deutschland aus Wind-, Solar- und Wasserenergie gewonnen werden. Die Emissionen sollen bis zum Jahr 2020 um 40 Prozent, und bis zum Jahr 2050 um 80 Prozent gegenüber den Emissionen des Jahres 1990 reduziert werden.

Da bisher nur 100 von geplanten 800 Kilometern der Erweiterung des Stromnetzes fertig gestellt sind und das weitere Planungsverfahren bis zu zehn Jahren dauern würde, wurde der Entwurf eines Netzausbau-Beschleunigungsgesetztes (17/6073) eingebracht. Inhalt des Gesetzespakets ist neben der Energiegewinnung auch die Energieeffizienz. Die Koalition hat dem Bundestag einen eigenen Gesetzesentwurf zur steuerlichen Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden (17/6074) vorgelegt. Und einen weiteren zur Stärkung der klimagerechten Entwicklung in den Städten und Gemeinden (17/6076).

Zudem soll die Ausbauplanung der Stromnetzbetreiber besser koordiniert werden. Dieses Ziel verfolgt der Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (17/6072). In ihm sind auch Änderungen des Energiewirtschaftsgesetzes enthalten, um ein vom Netz genommenes Atomkraftwerk als "Kaltreserve" weiterhin nutzen zu können.