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»Riesenschritt im Anerkennungsrecht«

BILDUNG Ausschuss diskutiert über Umgang mit ausländischen Berufsqualifikationen

11.07.2011
2023-08-30T12:16:46.7200Z
2 Min

Ulla Burchardt (SPD) war amüsiert. Es sei bemerkenswert, sagte die Vorsitzende des Bildungsausschusses, dass ein Vertreter der Kultusministerkonferenz zu einer größeren Bund-Länder-Koordinierung aufruft. Zuvor hatte der Berliner Staatssekretär Knut Nevermann dem Ausschuss bei einer öffentlichen Anhörung am vergangenen Mittwoch erklärt, er betrachte den gegenwärtigen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur verbesserten Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen (17/6260) nicht gerade als "Stein der Weisen". Bei der Kultusministerkonferenz sei die Erwartung, dass "16 Länder 16 weitgehend identische Gesetze" zur Anerkennung von nicht-bundesweit geregelten Berufen in das parlamentarische Verfahren einbringen sollen, auf wenig Begeisterung gestoßen, betonte er. Er selbst habe gehofft, dass Bund und Länder eine gemeinsame Institution suchen, in deren Hintergrund die Abstimmung mit den zuständigen Kammern laufen werde.

Blockade verhindern

Mit dieser Aussage stieß er auf Widerstand. Es sei dringend notwendig, dass sich die Länder jetzt organisierten und bei den im Gesetzentwurf bundesweit geregelten Berufen nachzögen, betonte etwa Sybille von Obernitz vom Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK). Das föderale Prinzip dürfe "nicht zur Blockade bei der Anerkennung werden", merkte Lothar Theodor Lemper, Vorstand der Otto-Benecke-Stiftung, an. Er begrüßte, dass der Gesetzentwurf nach langer Diskussionszeit endlich gekommen sei.

In diesem Punkt waren sich alle weitgehend einig: Das Gesetz ist im Prinzip richtig und auch überfällig. Derzeit verhinderten zahlreiche Barrieren den Bildungstransfer, sagte zum Beispiel Bettina Englmann vom Integrationsprojekt Global Competences, selbst wenn einschlägige Qualifikationen vorlägen. Diese beträfen Antragsteller, aber auch Anerkennungsstellen, die mit der uneinheitlichen Rechtslage für EU-Bürger, Spätaussiedler und Drittstaatenangehörige zu kämpfen hätten. Mit dem Gesetzentwurf läge nun ein "Riesenschritt im deutschen Anerkennungsrecht vor", jedoch müssten zahlreiche Reformen vorgenommen werden. So müsste die Regelungslücke bei der Anerkennung von nicht-reglementierten Hochschulabschlüssen geschlossen werden, zudem dürften Abweichungen im Fachrecht - das heißt für die einzelnen Berufsgruppen - nicht zugelassen werden.

»Sachlicher Umgang«

Heftig diskutiert wurde neben der Rolle der Länder die Frage der Finanzierung des Anerkennungsverfahrens. So sprach sich der DGB-Bundesvorstand Hermann Nehls für eine Deckelung der Gebühren aus. Diese seien ein zentraler Punkt für die Antragsteller. Er habe Hinweise auf veranschlagte Gebühren von 1.000 bis 5.000 Euro.

Diese Zahl sei richtig, bestätigte Sybille von Obernitz vom DIHK. Allerdings mahnte sie in dieser Frage einen "sachlichen Umgang" an. Auch beim DIHK als zuständiger Stelle habe es Diskussionen gegeben. Jedoch hätten die Antragsteller am Ende einen Nutzen von dem Verfahren, zudem müssten die Gebühren von der Rechtsaufsicht genehmigt werden.