Piwik Webtracking Image

Emotion mit drei Buchstaben

PID Nach leidenschaftlicher Debatte macht der Bundestag den Weg für Gentests an Embryonen frei

11.07.2011
2023-08-30T12:16:46.7200Z
4 Min

Am Ende ging es überraschend schnell: Nach monatelangem Ringen und einer knapp vierstündigen leidenschaftlichen Debatte setzte sich der Gesetzentwurf für eine eingeschränkte Zulassung der Präimplantationsdiagnostik (PID) am vergangenen Donnerstag im Bundestag bereits im ersten Wahlgang durch. Die beiden Entwürfe, die ein ausnahmsloses beziehungsweise abgeschwächtes Verbot der umstrittenen Methode zum Ziel hatten, fielen durch. Fast genau ein Jahr nach der Entscheidung des Bundesgerichtshofs, wonach die PID nach dem Embryonenschutzgesetz nicht grundsätzlich untersagt ist, lautete das Ergebnis des Tages: Künftig dürfen Paare ihre künstlich befruchteten Eizellen genetisch auf Krankheiten untersuchen lassen. Die PID ist erlaubt, wenn bei mindestens einem Elternteil die Veranlagung für eine schwere Erbkrankheit vorliegt oder mit einer Tot- oder Fehlgeburt zu rechnen ist.

Offenkundig erleichtert und ein wenig überrascht reckte Ulrike Flach (FDP), eine der Initiatiorinnen des Gewinner-Entwurfs, um 13.26 Uhr die Arme in die Höhe. Noch vor der abschließenden Aussprache - ohne die übliche Fraktionsdisziplin - galten rund 170 Abgeordnete als unentschieden, die Abstimmung als offen. Folgerichtig konzentrierten sich die 37 Rednerinnen und Redner vor allem auf die Überzeugung der Unentschlossenen. Dazu boten sie alles auf, was eine große Plenardebatte ausmacht: Emotionen, Ernsthaftigkeit, Expertise.

Persönliche Einblicke

Zahlreiche Abgeordnete gaben zutiefst persönliche Einblicke zu den Gründen ihres Abstimmungsverhaltens. Ursula von der Leyen (CDU), als einziges Kabinettsmitglied als Letzte am Rednerpult, erzählte, für die PID werbend, von ihrer Zeit als junge Gynäkologin. Sie habe damals "verzweifelte Frauen im siebten oder achten Schwangerschaftsmonat erlebt, die keine Kindsbewegungen mehr spürten und ahnten, dass ein früher Kindstod eingetreten ist". Sie habe geglaubt, vieles zu wissen, sagt die Ministerin. "Aber die Wucht des Schicksals rund um Schwangerschaft und Geburt haben mich sehr still werden lassen."

SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles, junge Mutter und strikte PID-Gegnerin, offenbarte, wie schwer es ihr selbst gefallen sei, als ihr sehnlicher Kinderwunsch zunächst unerfüllt blieb. Die Unterstellung mancher PID-Befürworter, "wir könnten die Schwierigkeiten für die betroffenen Ehepaare nicht nachvollziehen", sei nicht wahr. Es gehe aber "um etwas anderes: Es geht um den Respekt vor dem Leben von Anfang an".

Steffen Bockhahn (Die Linke) bekannte mit tränenerstickter Stimme, er selbst sei "der glücklichste Vater der Welt". Dieses Glück, "das ich jetzt mit meiner Frau teilen kann", solle auch jenen vergönnt sein, die Angst hätten, ihrem Kind eine Erbkrankheit zu übertragen. Deshalb plädiere er für die Freigabe der PID. Ganz anders Rudolf Henke (CDU): Der Arzt wandte sich gegen die Zulassung des Genchecks an künstlich erzeugten Embryonen. Mit stockender Stimme sprach er vom Schicksal seines Bruders, der keine fünf Stunden gelebt habe. Er erinnere sich an die jahrzehntelangen Besuche "am Grab, und ich weiß, dass dieser Bruder eine wesentliche Rolle in unserer Familie, bei meinem Lernen über den Zusammenhalt von Menschen und bei meinem Lernen über die Verhältnisse der Begrenztheit menschlichen Glücks gespielt hat".

Kein Designerbaby

In der Debatte rückten die PID-Befürworter die Nöte von erblich belasteten Paaren mit Kinderwunsch in den Mittelpunkt. "Diese Eltern wünschen sich sehnlichst ein gesundes Kind", sagte Flach. Carola Reimann (SPD) wandte sich gegen das Argument, die eingeschränkte Zulassung der PID ebne den Weg zum Designerbaby. "Wer die Prozedur einer PID auf sich nimmt, tut das nicht, um ein Kind mit blauen Augen zu bekommen", unterstrich die Vorsitzende des Gesundheitsausschusses. Peter Hintze (CDU) fügte hinzu, er halte es für "rechtlich nicht haltbar und moralisch verwerflich", mit einem strikten Nein zur PID die "Vermeidung von Abtreibung zu verbieten".

Die Befürworter eines PID-Verbotes nahmen vor allem die Auswirkungen einer PID-Zulassung auf das Wertegefüge der Gesellschaft in den Blick. Bundestagsvizepräsident Wolfgang Thierse (SPD) sagte, die PID-Zulassung stelle einen "fundamentalen Paradigmenwechsel" dar, werde mit der Methode doch "Selektion" und eine "Qualitätsüberprüfung menschlichen Lebens" ermöglicht. Die PID könne vielleicht in Einzelfällen Leid verhindern, "aber sie verhindert in jedem Fall das Lebensrecht von gezeugtem menschlichen Leben", betonte Thierse. Birgitt Bender (Grüne) sagte, der Entwurf Hintze/Flach ermögliche, dass ein Embryo "aussortiert wird", der nur die Anlage für eine Behinderung mit sich bringt, aber die Chance hätte, zu einem gesunden Kind zu werden. Eine solche Auswahl unterscheide "sich grundsätzlich von der Situation einer Abtreibung", denn da finde eine Abwägung der Rechtsgüter zwischen Frau und ungeborenem Kind statt. "Bei der PID wird nur aussortiert", kritisierte Bender. Der Linksparlamentarier Ilja Seifert, der selbst im Rollstuhl sitzt, fragte, wie bei einer Zulassung der PID künftig zu verhindern sei, dass "aus einem Kinderwunsch bald auch Wunschkinder mit speziell geplanten Eigenschaften werden". Die PID könne zur Diskriminierung Behinderter beitragen.

René Röspel (SPD) bot den von ihm mitinitiierten Entwurf als Kompromiss an. "Wir wollen nicht, dass darüber entschieden wird, ob ein Leben gelebt werden darf. Aber wir akzeptieren die Tatsache, dass im Embryo die Entscheidung bereits getroffen ist, dass er nicht leben kann", sagte er.

Deutliches Ergebnis

Alles Werben der PID-Gegner nutzte nichts. Schließlich entschieden sich 326 Parlamentarier schon im so genannten Stimmzettelverfahren für den liberalsten der drei Entwürfe (17/5451). 227 der 595 abgegebenen gültigen Stimmen entfielen auf den Entwurf (17/5450) für ein striktes Verbot und 58 auf einen Kompromissvorschlag (17/5452), der vom Verbot nur bei einer hohen Wahrscheinlichkeit für eine Totgeburt abweichen wollte.

Die Schriftführer notierten drei Enthaltungen und eine Nein-Stimme zu allen Vorlagen. Die Schlussabstimmung war danach praktisch Formsache: 326 Abgeordnete votierten für den Entwurf von Flach, Hintze und anderen, 260 dagegen, acht enthielten sich der Stimme. Monika Pilath z