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Zum Konsens aufgerufen

WAHLRECHT Experten streiten um Überhangmandate

12.09.2011
2023-08-30T12:16:48.7200Z
2 Min

Im Streit um eine Reform des Wahlrechts haben mehrere Sachverständige an die Fraktionen des Bundestages appelliert, sich auf einen Konsens zu verständigen. "Versuchen Sie, sich zu einigen", mahnte Professorin Ute Sacksofsky von der Goethe-Universität Frankfurt am Main am vergangenen Montag in einer Anhörung des Innenausschusses. Sie warb dafür, eine "überfraktionelle und nicht nur zwei Fraktionen umfassende Regelung des Wahlrechts" zu finden. Ähnlich äußerte sich der Augsburger Professor Friedrich Pukelsheim: "Egal was, aber machen Sie es gemeinsam", sagte er. Ein mangelnder Konsens bei Wahlsystemfragen entziehe "dem demokratischen Gemeinwesen die Gewissheit seiner Legitimation".

Frist überschritten

Kontrovers beurteilten die Experten die Gesetzentwürfe der CDU/CSU- und der FDP-Fraktion (17/6290) sowie der SPD- (17/5895), der Links- (17/5896) und der Grünen-Fraktion (17/4694). Mit den Vorlagen reagieren die Abgeordneten auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 3. Juli 2008, in dem der Gesetzgeber verpflichtet wurde, das Wahlrecht "spätestens bis zum 30. Juni 2011" zu reformieren. Wie die Richter urteilten, verstößt das Bundeswahlgesetz punktuell gegen die Verfassung, weil "ein Zuwachs an Zweitstimmen zu einem Verlust an Sitzen der Landeslisten oder ein Verlust an Zweitstimmen zu einem Zuwachs an Sitzen der Landeslisten führen kann". Dieser Effekt des "negativen Stimmgewichts" tritt im Zusammenhang mit Überhangmandaten auf, die Parteien erhalten, wenn sie in einem Land mehr Direktmandate erringen, als ihnen laut Zweitstimmenergebnis zusteht.

Tim Weber vom Verein Mehr Demokratie kritisierte, das Problem des negativen Stimmgewichts werde mit der Koalitionsvorlage nicht gelöst. Der Gesetzgeber müsse ein Anwachsen der Überhangmandate verhindern, was der Koalitionsentwurf nicht leiste. Professor Hans Meyer von der Berliner Humboldt-Universität sagte, Überhangmandate produzierten "eine Fülle von doppelten Stimmgewichten". Es sei aber verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigen, dass es Wähler gebe, "die doppelt so viel Stimmen haben wie die anderen".

Dagegen betonte Professor Gerd Strohmeier von der Technischen Universität Chemnitz, eine Beseitigung der Überhangmandate zähle nicht zum Regelungsauftrag des Bundesverfassungsgerichts. Der Heidelberger Professor Bernd Grzeszick bescheinigte dem Gesetzentwurf der Koalition, den Anforderungen der Karlsruher Richter gerecht zu werden.