Piwik Webtracking Image

Karlsruhe stärkt Rechte des Parlaments

EURO-RETTUNG Verfassungsgericht räumt Bundestag mehr Mitsprache bei Hilfszahlungen für überschuldete Länder ein

12.09.2011
2023-08-30T12:16:48.7200Z
3 Min

Selten hat man im Bundestag mit solch großer Spannung auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts gewartet wie am vergangenen Mittwoch. Es ging um nichts Geringeres als um die Rechte des Gesetzgebers, des Parlaments, beim Euro-Rettungsfonds und der Griechenlandhilfe. Diese sahen die Kläger, der CSU-Bundestagsabgeordnete Peter Gauweiler und eine Professorengruppe, verletzt. Das oberste deutsche Gericht wies deren Klage zwar insgesamt ab, stärkte zugleich aber in seinem Urteil die Rechte des Parlaments. Der zweite Senat in Karlsruhe verpflichtete die Bundesregierung, vor künftigen Hilfsmaßnahmen jedesmal die Zustimmung des Bundestags-Haushaltsausschusses einzuholen. Bislang musste sich die Regierung um ein Einvernehmen mit dem Ausschuss nur "bemühen".

»Keine Blanko-Ermächtigung«

Bei den Euro-Hilfen dürfe es keinen Automatismus geben, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt, hieß es im Urteil. Konkret ging es um das erste Hilfspaket für Griechenland vom Mai 2010 und den ebenfalls im Frühjahr 2010 aufgelegten gemeinsamen Euro-Rettungsschirm EFSF. Für beide Maßnahmen haftet Deutschland bisher mit insgesamt 170 (und demnächst mit 211) Milliarden Euro. Die damaligen Beschlüsse der Regierung von Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) billigte Karlsruhe. Zugleich mahnte Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle, das Urteil sei für die Regierung keine "verfassungsrechtliche Blanko-Ermächtigung für weitere Rettungspakete".

Merkel reagierte erleichtert auf die abgewiesenen Klagen. Die Euro-Politik der Regierung sei durch Karlsruhe "absolut bestätigt" worden.

Auch Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) freute sich über das Urteil: "Gewinner ist die parlamentarische Demokratie." Er sehe sich in seiner Auffassung bestärkt, dass es "ohne eine konstitutive Mitwirkung des Parlaments keine verfassungsfesten Lösungen gibt". Es gebe jetzt eine "glasklare Verfassungslage", dass der Bundestag seine Haushaltshoheit nicht abgeben dürfe. Die fünf Bundestagsfraktionen lobten ebenfalls die Karlsruher Entscheidung.

Nach dem Karlsruher Urteil darf Deutschland seine Budgetrechte nicht durch "unbestimmte haushaltsrechtliche Ermächtigungen" auf andere Gremien verlagern. Aus der demokratisch verankerten Etat-Autonomie folge, "dass der Bundestag einem intergouvernemental oder supranational vereinbarten, nicht an strikte Vorgaben gebundenen und in seinen Auswirkungen nicht begrenzten Bürgschafts- oder Leistungsautomatismus nicht zustimmen darf, der - einmal in Gang gesetzt - seiner Kontrolle und Einwirkung entzogen ist". Dies könnte Bedeutung haben für den geplanten künftigen dauerhaften europäischen Stabilitätsmechanismus ESM. Es ist dem Gesetzgeber laut Karlsruher Richtern untersagt, "dauerhafte völkervertragsrechtliche Mechanismen" einzurichten, "die auf eine Haftungsübernahme für Willensentscheidungen anderer Staaten hinauslaufen, vor allem wenn sie mit schwer kalkulierbaren Folgewirkungen verbunden sind".

Schlagabtausch im Parlament

Das Verfassungsgericht räumte dem Gesetzgeber dennoch bei der Übernahme von Bürgschafts- und Kreditzusagen einen großen Spielraum ein und nannte zudem keine Höchstgrenze für eine Haftungssumme. Das Gericht will nur bei einer "evidenten Überschreitung von äußersten Grenzen" intervenieren. Der CSU-Abgeordnete Gauweiler zeigte sich trotz seiner Niederlage nach dem Urteil sicher, dass es nun nicht mehr zu Euro-Bonds kommen werde. Nur einen Tag nach dem Karlsruher Entscheid kam es im Bundestag zu einem Schlagabtausch über die geplante Erweiterung des Euro-Rettungsfonds (siehe Seite 9). Dabei signalisierte SPD-Chef Sigmar Gabriel der schwarz-gelben Bundesregierung trotz Kritik die Zustimmung seiner Partei. Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verlangte vom finanziell angeschlagenen Griechenland weitere Spar-Zusagen.

Das Urteil vom 7. September 2011 im Wortlaut unter www.bverfg.de/entscheidungen/