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Kurz notiert

12.09.2011
2023-08-30T12:16:48.7200Z
4 Min

2,2 Millionen Euro für die Künstlerhilfe

Der Bundespräsident und das Bundespräsidialamt sollen 2012 über 31,49 Millionen Euro (2011: 29,88 Millionen Euro) ausgeben können. Dabei sollen die Personalausgaben von 16,81 Millionen Euro auf 17,02 Millionen Euro steigen. Für Investitionen sind nach 1,14 Millionen Euro im Jahr 2011 für kommendes Jahr 1,8 Millionen Euro eingeplant. Die Ausgaben des Bundespräsidenten sollen gleichbleibend 4,6 Millionen Euro betragen. Dabei sind für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) wie bisher 3,5 Millionen Euro vorgesehen. 2,2 Millionen Euro davon sind gleichbleibend für die Deutsche Künstlerhilfe reserviert und 1,38 Millionen Euro für Ehrengaben an Alters- und Ehejubilare, Übernahme von Patenschaften und die Ausgaben aus besonderer Veranlassung. So übernimmt der Bundespräsident traditionell die Patenschaft für das siebte Kind einer Familie.

EU-Parlamentarier müssen mit weniger Geld auskommen

Der Deutsche Bundestag, der Wehrbeauftragte und die Mitglieder des Europäischen Parlaments sollen im Jahr 2012 über 680,81 Millionen Euro verfügen können. Das sind 974.000 Euro weniger als in diesem Haushaltsjahr (2011: 681,78 Millionen Euro). Die meisten Mittel sind dabei für das Personal reserviert. Die Ausgaben sollen dafür 464,41 Millionen Euro (460,56 Millionen Euro) betragen. Für Investitionen sind 14,07 Millionen Euro (27,91 Millionen Euro) eingeplant. Die Gesamtausgaben des Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages sollen 2012 rund 3,86 Millionen Euro (3,67 Millionen Euro) betragen. Fallen soll der Ansatz für die 99 deutschen Abgeordneten im Europäischen Parlament. Dafür sollen 2012 insgesamt 5,28 Millionen Euro zur Verfügung stehen (5,75 Millionen Euro).

Länderkammer soll mehr ausgeben können

Der Etat des Bundesrates soll von 21,34 Millionen Euro im Jahr 2011 auf 21,74 Millionen Euro im Jahr 2012 steigen. Dabei steigen die Personalausgaben von 13,31 Millionen Euro auf 13,7 Millionen Euro. Für sächliche Verwaltungsausgaben sollen fast unverändert 7,48 Millionen Euro zur Verfügung stehen. Für Investitionen sind nach 359.000 Euro im Haushaltsjahr 2011 im kommendem Jahr 340.000 Euro vorgesehen. Für Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) stehen 215.000 Euro (2011: 206.000 Euro) bereit.

Bundeshaushaltsplan

Der Haushaltsplan wird gemäß Artikel 110 des Grundgesetzes als Anlage zum Bundeshaushaltsgesetz jährlich oder zweijährlich (Doppelhaushalt) vom Deutschen Bundestag beschlossen. Obwohl der Haushaltsplan nur eine Prognose ist, dient er als wichtiges Mittel zur Feststellung des voraussichtlichen Finanzbedarfs des Bundes. Aufgrund des Prognosecharakters kommt es deswegen auch immer wieder zu sogenannten Haushaltslöchern. In dem Fall müssen geringere Steuerseinnahmen oder nicht vorhergesehene Ausgaben durch zusätzliche Neuverschuldung oder durch Einsparungen ausgeglichen werden.

Investitionen

Der Bund kann Investitionen tätigen. Das sind Ausgaben für Baumaßnahmen, soweit sie nicht militärische Anlagen betreffen, für den Erwerb von beweglichen Sachen und Grundstücken sowie von Beteiligungen und sonstigem Kapitalvermögen, zur Aufnahme von Darlehen und für die Inanspruchnahme aus Gewährleistungen. Investitionen sind öffentliche Ausgaben, durch die Produktionsmittel der Volkswirtschaft erhalten oder verbessert werden. Nach der Verfassung darf der Bund nicht mehr Kredite aufnehmen, als die im Haushaltsplan veranschlagten Ausgaben für Investitionen darstellen. Ausnahmen sind nur zur Abwehr einer Störung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts zulässig.

Nettoneuverschuldung

Die Nettoneuverschuldung oder Nettokreditaufnahme ist die zentrale Kennziffer bei Aufstellung und Vollzug des Haushalts. Sie entspricht dem Betrag, der zur Finanzierung des jeweiligen Haushaltssaldos am Kapitalmarkt aufzunehmen ist. Mit steigenden Schulden erhöhen sich auch die Zinsausgaben, was die Spielräume für die Haushalts- und Finanzpolitik einengt. Deshalb wird versucht, die Nettokreditaufnahme möglichst gering zu halten.

Schuldenbremse

Die Schuldenbremse sieht vor, dass die Haushalte von Bund und Ländern in Zukunft "grundsätzlich" ohne Neuverschuldung auskommen. Diese Regelung, die Bund und Ländern seit 2011 verbindliche Vorgaben zur Reduzierung des Haushaltsdefizits macht, wurde im Grundgesetz verankert. Danach soll die strukturelle, also nicht konjunkturbedingte, jährliche Nettokreditaufnahme des Bundes ab 2016 jährlich maximal 0,35 Prozent des Bruttoinlandsproduktes betragen. Für die Länder wird die Nettokreditaufnahme ab 2020 ganz verboten. Eine Ausnahmeregelung für Naturkatastrophen oder andere außergewöhnliche Notsituationen soll die Handlungsfähigkeit des Staates zur Krisenbewältigung sichern.

Über- und außerplanmäßige Ausgaben

Über- und außerplanmäßige Ausgaben müssen vom Bundesfinanzministerium genehmigt und dürfen nur bei unvorhergesehenen und unabweisbaren Bedürfnissen bewilligt werden. Sie sind ohne Nachtragshaushalt möglich, wenn sie fünf Millionen Euro im Einzelfall nicht überschreiten oder wenn Rechtsverpflichtungen erfüllt werden müssen. Ausgaben sind überplanmäßig, wenn sie den betreffenden Ausgabetitel im Haushaltsplan überschreiten, und außerplanmäßig, wenn es im Haushaltsplan für den vorgesehenen Zweck keinen Ausgabetitel gibt. Diese Ausgaben müssen dem Bundestag und dem Bundesrat sofort mitgeteilt werden, wenn sie von grundsätzlicher oder erheblicher finanzieller Bedeutung sind.

Zuschüsse, Zuweisungen, Zuwendungen

Zuschüsse kann der Bund an natürliche Personen, öffentliche und private Unternehmen, soziale oder ähnliche Einrichtungen geben. Zuweisungen sind einmalige oder laufende Geldleistungen des Bundes an Länder und Gemeinden. Zur Erfüllung bestimmter Zwecke kann der Bund an Stellen außerhalb der Bundesverwaltung Zuwendungen (Zuweisungen und Zuschüsse) geben und sich durch Verpflichtungsermächtigungen binden, sofern er ein Interesse daran hat, bestimmte Institutionen oder Projekte zu fördern, wenn ohne dieses Geld der Zweck nicht erfüllt werden könnte.

Verpflichtungsermächtigung

Vorgriffe auf künftige Haushalte, durch die schon im Voraus entschieden wird, dass künftig Zahlungen erfolgen, heißen Verpflichtungsermächtigungen. Sie sind das Haushaltsinstrument zur Finanzierung langfristiger Beschaffungsvorhaben.