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Kurz notiert

04.10.2011
2023-08-30T12:16:49.7200Z
3 Min

Bund will attraktiv für Fachkräfte bleiben

Mit einer Reihe von Maßnahmen will die Bundesregierung die Konkurrenzfähigkeit des Bundes bei der Gewinnung von Nachwuchskräften "im Wettbewerb mit anderen Dienstherren und der Wirtschaft" erhalten. Der Bundestag überwies einen entsprechenden Gesetzentwurf (17/7142) am vergangenen Donnerstag zur weiteren Beratung an den Innenausschuss. Die Regierung verweist darauf, dass für die "vielfältigen und anspruchsvollen Aufgaben des öffentlichen Dienstes des Bundes" gut ausgebildetes und zum Teil hoch spezialisiertes Personal benötigt werde. Vorgesehen ist dem Entwurf zufolge unter anderem die Einführung eines "Personalgewinnungszuschlags", der es den Bundesbehörden ermöglichen soll, "mit einem finanziellen Anreiz auf Personalengpässe zu reagieren und gezielt Fachkräfte zu gewinnen". Zudem soll eine Ausgleichszulage bei Versetzungen in den Bundesdienst im Einzelfall auftretende Besoldungsunterschiede ausgleichen. Um die Attraktivität des ärztlichen Dienstes in Bundeswehrkrankenhäusern zu steigern, soll ferner die Vergütung von Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft verbessert werden.

Härtefallregelung soll ins Vertriebenengesetz

Das Bundesvertriebenengesetz soll um eine Härtefallregelung zur nachträglichen Einbeziehung des Ehepartners oder Abkömmlings eines Spätaussiedlers in dessen Aufnahmebescheid ergänzt werden. Einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/5515) verabschiedete der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD und FDP. Danach sollen mit der Neuregelung Härtefälle vermieden werden, "die durch dauerhafte Familientrennungen entstehen". Dazu sollen Ehepartner und Nachkommen von Spätaussiedlern, die "im Aussiedlungsgebiet verblieben sind", im Härtefall die nachträgliche Aussiedlung nach Deutschland ermöglicht werden. Zu den Voraussetzungen gehört neben dem Vorliegen eines Härtefalls, dass die betreffenden Personen "die sonstigen Aufnahmevoraussetzungen nach den Bundesvertriebenenrecht" erfüllen und der entsprechende Spätaussiedler seinen ständigen Aufenthalt bereits in Deutschland hat.

SPD verlangt besseren Schutz von Beschäftigtendaten

Die SPD-Fraktion dringt auf einen effektiven Schutz von Beschäftigtendaten. In einem Antrag (17/7176), der vom Bundestag am vergangenen Donnerstag an den Innenausschuss überwiesen wurde, kritisiert die Fraktion einen von der Bundesregierung im September 2010 vorgelegten Gesetzentwurf zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes (17/4230) als ungeeignet, die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten effektiv zu schützen. Zugleich fordern die Abgeordneten die Regierung auf, den Beschäftigtendatenschutz in einem eigenständigen Gesetz zu regeln. Wenn feststeht, dass ein Beschäftigungsverhältnis nicht begründet wird, sollen die Beschäftigtendaten laut Antrag innerhalb von drei Monaten nach der Personalentscheidung zu löschen oder zurückzugeben sein. Vor und nach der Begründung des Beschäftigungsverhältnisses soll die Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung der Vorlage zufolge nach bestimmten Vorgaben begrenzt werden.

Linke will Whistleblower besser schützen

Die Bedeutung von Whistleblowing soll für die Gesellschaft anerkannt werden und Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber sollen geschützt werden. Dies fordert die Linksfraktion in einem Antrag (17/6492). Deshalb soll die Bundesregierung bis Ende 2011 ein Gesetzentwurf zum Schutz und zur Förderung der Tätigkeit von Hinweisgebern vorlegen. Das Gesetz solle vor allem jene schützen, die durch eigene Hinweise oder Unterstützungshandlungen Vergeltungsmaßnahmen befürchten müssten. Am vergangenen Freitag hat der Bundestag den Antrag in erster Lesung beraten.

Existenzminimum von Stiefkindern als Grundrecht

Stiefkinder in Hartz-IV-Bedarfsgemeinschaften sollen nach dem Willen der Fraktion Die Linke ein gesetzliches Grundrecht zur Wahrung ihres Existenzminimums erhalten. Die Fraktion fordert in einem Antrag (17/7029), entsprechende Regelungen in das Zweite und Zwölfte Sozialgesetzbuch einzuführen. Dort soll festgeschrieben werden, dass das Einkommen des neuen Partners des Elternteils bei der Bedarfsermittlung des Kindes nicht mehr berücksichtigt wird. Der Bundestag hat den Antrag am vergangenen Donnerstag erstmals beraten.

Rechte von Nutzern sozialer Leistungen stärken

Bündnis 90/Die Grünen wollen die Rechtsposition der Nutzer von sozialen Leistungen stärken. Deshalb verlangen sie in einem Antrag (17/7032) einen Gesetzentwurf, der die Verfahrens-, Leistungs- und Partizipationsrechte dieser Nutzer stärkt. Die Fraktion begründet dies mit einer restriktiven Rechtsumsetzung der Sozialleistungsträger, die es verhindern würden, dass Nutzer soziale Leistungen nach ihren Bedürfnissen in Anspruch nehmen können. Es gebe immer wieder Träger, die offenbar vorrangig darauf bedacht sind, ihren jeweils eigenen Haushalt nicht zu belasten.

Rentenüberleitung auf dem Prüfstand

Die Fraktion Die Linke fordert eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe zur Korrektur der Rentenüberleitung im Zuge der Wiedervereinigung. Für die meisten Menschen sei dieser Prozess zwar reibungslos verlaufen, schreibt die Fraktion in ihrem Antrag (17/7034). Bestimmte Regelungen würden jedoch von Betroffenen und Sachverständigen als diskriminierend bewertet. Deshalb müsse eine Bund-Länder-Arbeitsgruppe das Rentenüberleitungsgesetz (RÜG) und das Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) überprüfen.