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Ein Gesetz mit Mut zur Lücke

Kündigungsschutz Junge Arbeitnehmer können sich nicht auf das BGB berufen

31.10.2011
2023-08-30T12:16:51.7200Z
2 Min

Der Passus im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), wonach Beschäftigungszeiten bis zum 25. Lebensjahr bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, wird nicht gestrichen. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen lehnte der Bundestag am vergangenen Donnerstag Gesetzentwürfe der SPD-Fraktion (17/775) und von Bündnis 90/Die Grünen (17/657) ab, die die Streichung forderten. Beide Fraktionen bezogen sich auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) vom Januar 2010, wonach der Passus rechtswidrig ist und nicht mehr angewandt werden darf.

Nach Ansicht von Peter Weiß (CDU) gibt es "keinen Grund die Gesetzgebungsmaschinerie anzuwerfen", da das Urteil des EuGH bekannt sei und auch von deutschen Arbeitsgerichten umgesetzt werde. Weiß äußerte Kritik am EuGH, der mit seiner Entscheidung "massiv in unsere innerstaatlichen Kompetenzen, das Arbeitsrecht zu regeln, eingegriffen hat".

Auch fast zwei Jahre nach der EuGH-Entscheidung sei das Urteil nicht umgesetzt, kritisierte dagegen Anette Kramme (SPD). Dabei seien die Staaten verpflichtet, ihre Gesetze anzupassen.

Heinrich Kolb (FDP) verwies darauf, dass die Beschäftigungsförderung eigentliche Intention der Regelung gewesen sei. Damit habe man für mehr Flexibilität sorgen wollen, wodurch mehr Arbeitsplätze geschaffen werden könnten.

Die Situation junger Menschen auf dem Arbeitsmarkt sei durch Leiharbeit, Befristungen und Praktika gezeichnet, entgegnete Yvonne Ploetz (Die Linke). Statt dagegen vorzugehen, halte die Regierung an einem Gesetz fest, dass ihnen nur weitere Steine in den Weg lege und zudem auch noch rechtswidrig sei. Der Satz müsse ersatzlos gestrichen werden, forderte Beate Müller-Gemmeke (Grüne). Dass die Regelung nicht mehr angewendet werden dürfe, ändere daran nichts. Nicht alle wüssten vom Urteil des EuGH, sagte sie. "Wer kommt schon auf die Idee, dass etwas im Gesetz steht, was rechtswidrig ist."