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Novelle des Pflanzenschutzrechts

14.11.2011
2023-08-30T12:16:52.7200Z
2 Min

VERBRAUCHERSCHUTZ II

Konventionelle Landwirtschaft ist auf Pflanzenschutzmittel angewiesen. Das machte Alois Gerig (CDU) vergangenen Donnerstag in der Debatte zur Novellierung des Pflanzenschutzrechts (17/7317, 17/7369, 17/7671) deutlich, mit der europäische Bestimmungen in deutsches Recht umgesetzt wurden: "Pflanzenschutzmittel tragen wesentlich zu höheren Erträgen und zur Sicherung der Ernährung der Bevölkerung bei." Doch hinsichtlich ihres Gebrauchs herrsche in den EU-Mitgliedsländern bisher Kleinstaaterei. "Mit dem Gesetz wird ein Beitrag zur Harmonisierung der Zulassung und Anwendung von Pflanzenschutzmitteln geleistet", sagte Gerig.

Harald Ebner (Bündnis 90/Die Grünen) forderte indes, die Abhängigkeit vom "Pestizideinsatz" zu verringern. "Es geht nicht um harmlose Substanzen", sagte er. "Ein modernes Pflanzenschutzgesetz muss den Einsatz von Pflanzenschutzmitteln reduzieren." Doch diesem Ziel werde der Regierungsentwurf nicht gerecht. Christel Happach-Kasan (FDP) stellte hingegen fest, dass bisher veröffentlichte Lebensmittelwarnungen der EU nicht Kontaminationen durch Pflanzenschutzmittel beanstandet hätten, sondern durch Bakterien. "Die Ehec-Krise hat uns vor Augen geführt, welche Gefährdung von Bakterien ausgeht." Deshalb sei festzustellen, dass in der Landwirtschaft mit Pflanzenschutzmitteln bisher verantwortlich umgegangen worden sei. "Natürlich wollen wir eine Minimierung des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln, weil wir die Natur schonen wollen", sagte sie.

Doch laut Alexander Süßmair (Die Linke) verfehle der Regierungsentwurf dieses Ziel: "Nicht jedes Mittel, das für den Acker zugelassen ist, kann für den Schrebergarten zugelassen werden." Das Gesetz ermögliche jedoch die Anwendung von Mitteln mit hohem Risiko auch ohne Sachkundenachweis in Gärten. "Das hätten sie regeln müssen", sagte Süßmair in Richtung der Koalitionsfraktionen. Gustav Herzog (SPD) kritisierte, dass die Regierung sich zu viel Zeit gelassen habe, begrüßte aber, dass die EU-Vorgaben eins zu eins übernommen worden seien. Bei der Abstimmung der Novelle enthielt sich die SPD. Die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen lehnten den Entwurf ab. Ein Änderungsantrag von Bündnis 90/Die Grünen (17/7680) für einen Mindestabstand beim Einsatz von Pflanzenschutzmittel zu Gewässern wurde abgelehnt.