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Aus Plenum und Ausschüssen : Geldwäsche wird erschwert

05.12.2011
2023-08-30T12:16:54.7200Z
2 Min

FINANZEN

Das "Waschen" von Geld aus illegalen Geschäften zum Beispiel mit Drogen oder dem Menschenhandel wird erschwert. Der Bundestag beschloss am vergangenen Donnerstag den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Geldwäscheprävention (17/6804, 17/7950). Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP stimmten ebenso dafür wie die Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen, während sich die Fraktion Die Linke der Stimme enthielt. Zuvor hatte die Koalition im Finanzausschuss des Bundestages zahlreiche Änderungen an dem Entwurf vorgenommen. Mit dem Gesetz werden Sorgfalts- und Meldepflichten erweitert und auch auf den Nichtfinanzsektor ausgedehnt. Betroffen sind unter anderem Immobilienmakler, Spielbanken, Steuerberater und Rechtsanwälte. Außerdem sind schärfere Sanktionen bei Gesetzesverstößen vorgesehen. Die Pflicht zu Verdachtsmeldungen wird ausgeweitet. Mit dem Gesetz sollen Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung auch bei komplexen Transaktionen und Geschäftsbeziehungen erschwert werden.

Die CDU/CSU-Fraktion zeigte sich im Finanzausschuss erfreut, dass der Gesetzentwurf jetzt abgeschlossen und damit ein Beitrag zur Bekämpfung der Geldwäsche geleistet werden könne. Es sei im Laufe der Beratungen gelungen, im Regierungsentwurf noch enthaltene überflüssige Bürokratie abzubauen. Als Beispiel wurde die Pflicht zur Ernennung von Geldwäschebeauftragten in Unternehmen ab neun Beschäftigten genannt. Die Pflicht zur Ernennung dieser Beauftragten wurde mit einem Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen auf Finanzunternehmen und Spielbanken reduziert.

Nachdem es gelungen sei, wichtige Verbesserungen an dem zunächst mangelhaften Entwurf vorzunehmen, sei das Gesetz jetzt zustimmungsfähig. Ein Sprecher der SPD-Fraktion wies aber auch darauf hin, dass im Bereich des Online-Glücksspiels ein neues Geldwäscheproblem entstehen könne.

Die FDP-Fraktion lobte, dass nicht mehr alle Unternehmen ab neun Mitarbeitern einen Geldwäschebeauftragten ernennen müssen. Wie die SPD- begrüßte die FDP-Fraktion, dass das Gesetz nach drei Jahren auf seine Wirksamkeit überprüft werden solle. Auch die Linksfraktion sprach von einer konstruktiven Diskussion über den Gesetzentwurf, der jedoch weiterhin verbesserungsbedürftig sei. So würden Geldspielgeräte nicht erfasst. Die Linksfraktion forderte außerdem einen Sonderkündigungsschutz für Geldwäschebeauftragte.