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Starker Bundestag in Brüssel

19.12.2011
2023-08-30T12:16:54.7200Z
2 Min

EUROPA III

Die Koalitionsfraktionen und die Fraktion Die Linke drängen darauf, die Mitsprachrechte des Bundestages in europapolitischen Belangen weiter zu stärken. Vergangenen Donnerstag überwies das Plenum einen Antrag von CDU/CSU und FDP (17/8137) und einen von der der Linken (17/8138) an die Ausschüsse.

CDU/CSU und FDP äußern sich grundsätzlich zufrieden mit der Umsetzung des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bundestag und Bundesregierung (EUZBBG). Das Gesetz ist Teil der Begleitgesetzgebung zum Vertrag von Lissabon. Dennoch gebe es in Einzelfällen Unklarheiten bei der Auslegung des Gesetzes, die beseitigt werden müssen, schreiben sie.

Sie fordern die Bundesregierung deshalb auf, die Berichterstattung gegenüber dem Bundestag in europapolitischen Belangen qualitativ zu verbessern. Aus Sicht des Bundestages seien grundsätzlich alle Initiativen für Vertragsentwürfe und dazugehörige Dokumente sowie geplante Rechtsakte in die Berichterstattung einzubeziehen, die im weiteren Sinne unter den in Artikel 23 Absatz 2 GG verwendeten Begriff der "Angelegenheiten der Europäischen Union" gefasst werden können. Insbesondere solle jene Bestimmung des EUZBBG konkretisiert werden, wonach die Bundesregierung über Sitzungen im Rahmen der Euro-Gruppe, des Politischen und Sicherheitspolitischen Komitees sowie des Wirtschafts- und Finanzausschusses lediglich mündlich berichtet. Die Abgeordneten fordern darüber hinaus, dem Bundestag eine angemessene Frist einzuräumen für Beratungen, in denen es um Eilentscheidungen geht.

Die Linke fordert die Bundesregierung auf, ihre Unterrichtungspflichten "umfassend und pro-aktiv" erfüllen. Auch müsse die Koordinierung zwischen dem Bundeswirtschaftsministerium und den einzelnen Fachressorts verbessert werden, um sicherzustellen, dass dem Bundestag die wichtigen EU-Dokumente möglichst früh und umfassend übermittelt werden.

Zur Begründung schreibt die Fraktion, dass trotz der insgesamt verbesserten Mitsprache des Bundestages die Bundesregierung in für die Zukunft der EU entscheidenden Fragen die Rechte des Parlaments systematisch umgehe. So seien unter dem Vorwand der "Eilbedürftigkeit" die parlamentarischen Mitwirkungsrechte im Hinblick auf die Einrichtung des Europäischen Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM) ausgehebelt und der Bundestag erst nachträglich informiert worden.