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SPD rügt »Goldenen Handschlag«

ÖFFENTLICHER DIENST Besserstellung von Spitzenbeamten bei einstweiligem Ruhestand

19.12.2011
2023-08-30T12:16:54.7200Z
2 Min

Eigentlich finden die von der Bundesregierung geplanten Maßnahmen "zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund" auch in der Opposition Zustimmung. Dies wurde vergangene Woche bei einer Sachverständigen-Anhörung zu dem entsprechenden Gesetzentwurf (17/7142) und den Beratungen im Innenausschuss ebenso deutlich wie am Donnerstag in der abschließenden Plenardebatte. Dass die Vorlage dann doch nur mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP in modifizierter Fassung (17/8178) verabschiedet wurde, lag an einem am Vortag von der schwarz-gelben Ausschussmehrheit angenommenen Änderungsantrag der Koalition. Dieser erweiterte den Maßnahmenkatalog der Regierung unter anderem um eine Besserstellung von Spitzenbeamten des Bundes bei einer Versetzung in den einstweiligen Ruhestand - sehr zum Ärger der Opposition .

»Moderate Verbesserung«

Zur Begründung verwies die Koalition in ihrem Änderungsantrag darauf, dass die "jederzeit mögliche Versetzung" in den einstweiligen Ruhestand gerade für "lebensjüngere Beamte zu erheblichen Einkommensbußen" führe. Dem solle "die teilweise Wiedereinführung des bis Ende 1998 geltenden Rechts entgegenwirken, wodurch bis zu drei Jahre im einstweiligen Ruhestand als ruhegehaltsfähig anerkannt werden können". Der CDU-Abgeordnete Armin Schuster wertete dies in der Debatte als "sehr moderate Verbesserung". Dabei spreche man von Staatssekretären, Abteilungsleitern, Botschaftern sowie dem Generalbundesanwalt und den Präsidenten vom Bundeskriminalamt, Bundesamt für Verfassungsschutz und Bundesnachrichtendienst.

Der SPD-Innenexperte Michael Hartmann warf der Koalition vor, sie wolle, dass eine kleine Gruppe hochbezahlter Beamter "mit dem goldenen Handschlag nach Hause geht". Auf dem Papier handele es sich dabei um 422 Personen, doch im Ernstfall seien es weniger als 100, die betroffen sein könnten und "im Regelfall zwischen 9.000 und 11.000 Euro plus verdienen". Diese Beamten, die nach einem Regierungswechsel unter Umständen in den einstweiligen Ruhestand geschickt würden, sollten nach dem Willen von Schwarz-Gelb "bis zu drei Jahre versorgungserhöhend und damit zusätzliche Zahlungen" von bis zu 635 Euro monatlich "fürs Nichtstun" erhalten.

Der FDP-Parlamentarier Stefan Ruppert argumentierte dagegen, ein 49-Jähriger, der sich auf eine Abteilungsleiterstelle bewerbe, gehe "das Risiko ein, auf seine Lebenszeit gerechnet eine halbe Million Euro zu verlieren". Es sei festzustellen, "dass immer mehr Unterabteilungsleiter sagen, sie würden zwar gerne die Aufgabe, nicht aber das Besoldungsamt übernehmen".

Streit um Direktorenposten

Ebenfalls in dem Änderungsantrag enthalten war die Schaffung des Amtes eines Direktors beim Sachverständigenrat für Umweltfragen, die bei der Opposition für weiteren Unmut sorgte. Für die Linksfraktion sagte ihr Abgeordneter Frank Tempel, dieser Direktorenposten sei mit dem Rat weder besprochen worden "noch war er erwünscht". Die Koalition wolle "ein neutrales Beratungsgremium auf Parteilinie bringen". Sein Grünen-Kollege Konstantin von Notz ergänzte, Ziel von Schwarz-Gelb sei es, "die Unabhängigkeit dieses Gremiums aufzubohren". Schuster betonte indes, die Koalition wolle mit dem Posten "eine Institution personell und akademisch aufwerten".

Mit dem jetzt beschlossenen Gesetz will die Regierung die Konkurrenzfähigkeit des Bundes bei der Gewinnung von Nachwuchskräften "im Wettbewerb mit anderen Dienstherren und der Wirtschaft" erhalten. Zu den Maßnahmen zählt etwa die Einführung eines "Personalgewinnungszuschlags", der es Behörden ermöglichen soll, "gezielt Fachkräfte zu gewinnen".