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Aufklärung im Konsens der Demokraten

NEONAZIS Der Bundestag setzt erstmals einen Untersuchungsausschuss auf gemeinsamen Antrag aller Fraktionen ein

30.01.2012
2023-08-30T12:17:24.7200Z
2 Min

Rund zweieinhalb Monate nach Bekanntwerden der Neonazi-Mordserie hat der Untersuchungsausschuss des Bundestages seine Arbeit aufgenommen. Das Gremium bestimmte auf seiner konstituierenden Sitzung am Freitag den SPD-Abgeordneten Sebastian Edathy zum Vorsitzenden (siehe Seite 2). Der Bundestag hatte die Einsetzung des Ausschusses am Vortag auf Antrag aller Fraktionen (17/8453) einstimmig beschlossen. Zuvor hatte auch Thüringens Landtag einstimmig einen Untersuchungsausschuss zu der Mordserie eingesetzt.

Dem Bundestagsgremium gehören elf ordentliche Mitglieder an - vier CDU/CSU-, drei SPD- und zwei FDP-Parlamentarier. Die Linke und die Grünen sind mit je einem Mitglied vertreten. Sie waren mit Änderungsanträgen (17/8463, 17/8464) gescheitert, die Mitgliederzahl auf acht beziehungsweise 15 festzulegen, um so gemeinsam Beweisanträge durchsetzen zu können.

Der Ausschuss soll sich laut Beschluss "ein Gesamtbild verschaffen zur Terrorgruppe ,Nationalsozialistischer Untergrund', ihren Mitgliedern und Taten, ihrem Umfeld und ihren Unterstützern sowie dazu, warum aus ihren Reihen so lange unerkannt schwerste Straftaten begangen werden konnten". Auf dieser Grundlage soll er "Schlussfolgerungen für Struktur, Zusammenarbeit, Befugnisse und Qualifizierung der Sicherheits- und Ermittlungsbehörden und für eine effektive Bekämpfung des Rechtsextremismus ziehen und Empfehlungen aussprechen".

Die Unionsfraktion war ihrem Parlamentarischen Geschäftsführer Peter Altmaier (CDU) zufolge nicht völlig überzeugt, dass ein Untersuchungsausschuss das beste Instrument für die Aufklärungsarbeit ist, sondern habe eine Expertenkommission von Bund und Ländern vorgezogen. Nun werde es beides geben. Sein SPD-Kollege Thomas Oppermann verwies darauf, dass es dem Untersuchungsausschuss nur begrenzt möglich sei, "Sachverhalte zu überprüfen, die im Bereich der parlamentarischen Verantwortlichkeit von Landesregierungen liegen". Daher sei die Bund-Länder-Ermittlungsgruppe eine richtige Idee. Der Parlamentarische Grünen-Fraktionsgeschäftsführer Volker Beck betonte, die Kommission könne eine parlamentarische Untersuchung nicht ersetzen. Nur ein Untersuchungsausschuss könne "Zeugen unter Wahrheitspflicht vorladen und zwingen, zu sagen, was sie wissen". Hartfrid Wolff (FDP) sagte, es wäre "unverantwortlich, wenn sich die Innenminister der Länder verweigern würden, ihren Beitrag zu politischen Aufarbeitung" zu leisten. Petra Pau (Linke) warnte davor, "dass sich maßgebliche Behörden auf ein angebliches Aussageverweigerungsrecht zurückziehen" könnten. Ihre Fraktion sei vorbereitet, das Kontrollrecht des Parlaments gegenüber Bundesbehörden notfalls "in Karlsruhe durchzusetzen".