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Klimabilanz von Dienstwagen

30.01.2012
2023-08-30T12:17:24.7200Z
2 Min

Finanzen

Bei der steuerlichen Behandlung von Dienstwagen in Unternehmen und bei privater Nutzung soll in Zukunft die Klimabilanz des Fahrzeugs eine Rolle spielen. Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert in einem Antrag (17/8462), der Anteil der steuerlichen geltend zu machenden Abschreibungen solle mit steigendem Ausstoß von Kohlendioxid verringert werden. Auch die steuerliche Behandlung bei privater Nutzung von Dienstwagen soll so geändert werden, dass sich die Besteuerung mit steigendem Kohlendioxid-Ausstoß erhöht. Der Antrag wurde am Freitag vom Bundestag an die Aussschüsse überwiesen.

Kosten für Fahrzeuge und ihre private Nutzung bis zu einem Zielwert für den Kohlendioxid-Ausstoß (anfangs 120 g/km) sollen nach den Vorstellungen der Fraktion steuerlich so behandelt werden wie heute. Je höher der Kohlendioxid-Ausstoß ist, desto geringer soll die steuerliche Abschreibung für Unternehmen ausfallen und entsprechend höher der geldwerte Vorteil bei privater Nutzung. Wird der Zielwert um das Doppelte überschritten, sollen die Fahrzeuge von den Unternehmen steuerlich nicht mehr abgesetzt werden können. Andererseits sollen Nutzer von Fahrzeugen mit einem Ausstoß unter 60 g/km bis Ende 2015 keinen geldwerten Vorteil mehr versteuern müssen. Die Umstellung werde zu Steuermehreinnahmen von 3,5 Milliarden Euro führen.

Nach Angaben der Fraktion haben Dienstwagen einen großen Anteil an den Neuzulassungen von Kraftfahrzeugen in Deutschland. So habe der Anteil von Geschäftswagen an den Neuzulassungen 2009 bei 50 Prozent gelegen. Dienstwagen würden oft nach kurzer Zeit weiterverkauft und hätten damit entscheidenden Einfluss auf den Gebrauchtwagenmarkt. "Sie können daher Vorreiter sein bei der Verbreitung verbrauchsärmerer Fahrzeuge in Deutschland", schreibt die Fraktion.