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Mietengesetz abgelehnt

02.04.2012
2023-08-30T12:17:28.7200Z
1 Min

JUSTIZ

"Die Furcht, sich die ,eigenen vier Wände' in der gewohnten Umgebung nicht mehr leisten zu können", sei "mitten in der Gesellschaft angekommen", beklagte Heidrun Bluhm, Abgeordnete der Fraktion Die Linke am vergangenen Donnerstag. Anlass war ein von ihrer Fraktion in das Bundestagsplenum eingebrachter Gesetzentwurf (17/6371) "zur Sicherung bezahlbarer Mieten und zur Begrenzung von Energieverbrauch und Energiekosten". Um den Schutz vor Mietpreiserhöhungen "wirkungsvoller" zu verstärken, sollen Mietspiegel nicht mehr für eine ganze Gemeinde erstellt werden, sondern auch für einzelne Teilgebiete. Zudem soll die Möglichkeit allgemeiner Mieterhöhungen bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete von 20 auf 15 Prozent gesenkt und der Mieterhöhungszeitraum von drei auf vier Jahre gestreckt werden. Darüber hinaus soll die Höhe der Modernisierungsumlage von derzeit zehn auf neun Prozent abgesenkt werden.

Das reiche nach Einschätzung der Grünen-Fraktion nicht aus, erklärte ihre Rednerin Daniela Wagner, stattdessen wolle sie sich auf "die energetische Sanierung und den altersgerechten Umbau konzentrieren".

"Wohnraum darf kein Luxus sein", plichtete die SPD-Abgeordnete Eva Högl der Linksfraktion bei. Allerdings dürfe die Beteiligung des Mieters an Sanierungskosten nicht in versteckten Mieterhöhung münden. Auch bei den Koalitionsfraktionen stieß der Gesetzentwurf auf Kritik. Er werde, sagte der CDU/CSU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak, "der notwendigen gesellschaftlichen Ausgewogenheit in keiner Weise gerecht". Die Linke würde statt Mieterrechte zu stärken, "für eine Vielzahl von Mietverhältnissen eine erhebliche Rechtsunsicherheit" schaffen, sagte der FDP-Abgeordnete Stephan Thomae. Der Gesetzentwurf wurde schließlich in zweiter Beratung abgelehnt.