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Schutz der Quelle

MEDIEN Der Bundestag stärkt die Pressefreiheit im Straf- und Strafprozessrecht. Manchen geht das aber nicht weit genug

02.04.2012
2023-08-30T12:17:29.7200Z
4 Min

Platz 16. Für mehr hat es nicht gereicht. Weit entfernt von einem Spitzenplatz ist Deutschland damit in der aktuellen Rangliste der Pressefreiheit, die die Menschenrechtsorganisation "Reporter ohne Grenzen" alljährlich herausgibt. Den 16. Platz teilt sich die Bundesrepublik mit zwei anderen Ländern: Jamaika und Zypern. "Peinlich" nannte das Tabea Rößner (Bündnis 90/Die Grünen) während der Debatte über den Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/3355) zur Stärkung der Pressefreiheit im Straf- und Strafrechtsprozess, den der Bundestag am vergangenen Donnerstag verabschiedete.

Wann darf das Recht der Bürger auf freie Information eingeschränkt werden? Wann dürfen Journalisten überwacht und strafrechtlich verfolgt werden? Diese Fragen sind so alt, wie die Bundesrepublik jung ist. Ins Bewusstsein einer breiten Öffentlichkeit gelangten sie erstmals im Zuge der sogenannten "Spiegel-Affäre", vor ziemlich genau 50 Jahren, im Herbst 1962. Das Nachrichtenmagazin "Der Spiegel" hatte damals in einem Artikel berichtet, die Bundeswehr sei im Falle eines Angriffes des Warschauer Paktes "bedingt abwehrbereit"- im Klartext: zur Verteidigung unfähig. Chefredakteur Rudolf Augstein wurde daraufhin wegen "Landesverrats" verhaftet - und erst Monate später wieder freigelassen. Damals siegten der "Spiegel" und die kritische Öffentlichkeit.

Das verabschiedete Gesetz, das die Handschrift der liberalen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger trägt, sieht vor, dass sich Journalisten künftig nicht strafbar machen, wenn sie Geheimnisse veröffentlichen. Zumindest dann nicht, wenn sie sich auf die "Entgegennahme, Auswertung oder Veröffentlichung" dieser Geheimnisse beschränken.

Cicero-Urteil

Die Regierung schreibt zur Begründung im Gesetzentwurf, es sei in der Vergangenheit zu Strafverfolgungsmaßnahmen gekommen, "deren Berechtigung mitunter angezweifelt" worden sei. Etwa im Falle der umstrittenen Durchsuchung der Redaktionsräume des Magazins "Cicero". Begründung: "Cicero" sei im Besitz eines als "Verschlusssache" eingestuften Papiers. Journalisten genössen den Schutz der Verfassung, wenn sie ihre Quellen nicht preisgeben. Dieser Schutz sei unentbehrlich für eine freie Presse.

Brancheninsider werten die Gesetzesnovelle als Reaktion auf die andauernde Kritik der Journalistenverbände, die in den vergangenen Jahren gegen Beschränkungen der Pressefreiheit protestiert hatten.

Bei der Aussprache im Plenum hatte zuerst Leutheusser-Schnarrenberger das Wort: "Die Gefahren, die der Pressefreiheit drohen, gibt es seit der Erfindung des Buchdrucks", hielt sie fest. "Mit dem Gesetzentwurf soll ein Einfallstor geschlossen werden, durch das die Arbeit der freien Presse gefährdet wird." So warb die Ministerin um die Zustimmung der Abgeordneten für den Koalitionsentwurf, der im Anschluss an die Debatte mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen angenommen wurde.

Die Grünen-Fraktion hatte mehr gewollt: Zum Beispiel ausschließen, dass Zufallsfunde bei Beschlagnahmungen einfach mitgenommen werden können. Außerdem wollte sie Medienvertreter mit den gleichen Rechten ausstatten wie andere Berufsgeheimnisträger. Deshalb hatte die Fraktion einen eigenen Gesetzentwurf (17/3989) eingebracht, der allerdings abgelehnt wurde. Sie plädierte vor allem dafür, dass eine Beschlagnahme in der Wohnung oder in anderen Räumen von Medienangehörigen nur durch einen Richter angeordnet werden darf. Die Anordnung solle schriftlich erfolgen müssen und zwingend qualifiziert begründet sein. Insbesondere wenn Telefone abgehört und E-Mails mitgelesen werden sollen, sollten Medienangehörige nach dem Wunsch der Grünen-Fraktion genauso gut geschützt sein wie Abgeordnete, Seelsorger und Rechtsanwälte.

Journalisten bevorzugt?

Auch die SPD-Bundestagsfraktion war mit einem "Gesetzentwurf zur Stärkung der Pressefreiheit" (17/9144) angetreten, der anschließend zur weiteren Beratung in die zuständigen Ausschüsse überwiesen wurde. Im Zentrum des SPD-Entwurfs steht der Vorschlag, dass Beschlagnahmungen bei Medienangehörigen unzulässig sein sollen, die auf dem "Verdacht einer Beihilfe an einer Tatbeteiligung" basieren. Ingo Egloff (SPD) machte überdies auf gesetzestechnische Unterschiede aufmerksam: Er kritisierte am Regierungsentwurf, dass "bei der Strafrechtsnorm auf die Beihilfehandlung einer einzigen Berufsgruppe aus der Gruppe der Berufsgeheimnisträger abgestellt" würde. Problematisch sei, dass Journalisten gegenüber anderen Berufsgruppen bevorzugt würden. Nach Meinung seiner Fraktion "hätte das besser in der Strafprozessordnung angesiedelt werden sollen".

»Nicht zeitgemäß«

"Pressefreiheit ist nicht möglich, wenn Medienschaffende ihre Informantinnen oder Informanten preisgeben oder verraten müssen, aus welcher Quelle ihre Informationen stammen", resümmierte auch Jörn Wunderlich von der Linksfraktion. Das sogenannte "Cicero-Urteil" des Bundesverfassungsgerichts habe diese Auffassung bereits gestärkt und somit auch Pressefreiheit und Informantenschutz. Wunderlichs Fraktion zufolge sind die in der Gesetzesnovelle verankerten Änderungen "nicht weitgehend genug". Zur Begründung führte Wunderlich an, dass für seine Fraktion die Beschränkung auf Medienangehörige, also auf bloß eine Berufsgruppe, ein Problem darstelle: "Sie ist nicht mehr zeitgemäß, wenn man sich anschaut, wie heutzutage Informationen verbreitet werden und wer alles im digitalen Zeitalter die Möglichkeit hat, Informationen zu veröffentlichen." Daher sollten alle Bürger, die heikle Informationen veröffentlichen wollen, davon Gebrauch machen können, "egal, ob es sich hierbei um Journalisten, Gelegenheitspublizisten, Bloggerinnen und Blogger, politische Aktivistinnen und Aktivisten handelt." z