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Für eine nachhaltige Haushaltspolitik

VERTRÄGE Die Wirtschafts- und Währungsunion soll durch neue gesetzliche Regelungen gestärkt werden

02.04.2012
2023-08-30T12:17:29.7200Z
2 Min

Jetzt hat der Gesetzgeber das Wort: Nachdem die europäischen Staats- und Regierungschefs in monatelangen Verhandlungen sich über einen Fiskalpakt und den ständigen Euro-Rettungsschirm ESM geeinigt haben, muss der Bundestag der Ratifizierung zustimmen. Deshalb haben die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP am Donnerstag entsprechende Gesetzentwürfe auf den Weg gebracht.

Dauerhafte Regelungen

Beim Fiskalpakt verpflichten sich die Vertragsparteien, verbindliche und dauerhafte Regelungen in ihrer innerstaatlichen Rechtsordnung vorzusehen, um ausgeglichene Haushalte zu erreichen. Sofern sie dies nicht einhalten können, muss ein entsprechender Anpassungspfad eingehalten werden. Mitgliedsstaaten, die sich in einem Defizitverfahren befinden, müssen zudem ein Haushalts- und Wirtschaftspartnerschaftprogramm auflegen, das von Rat und EU-Kommission genehmigt und überwacht wird.

Eine nachhaltige Haushaltspolitik und gesunde Staatsfinanzen in den Mitgliedsstaaten des Euro-Währungsgebietes sind angesichts der umfassenden politischen und volkswirtschaftlichen Abhängigkeiten unabdingbar, schreiben die Fraktionen im Gesetzentwurf (17/9045) zur Begründung. Diese seien notwendige Voraussetzungen für Vertrauen in einen handlungsfähigen Staat, dauerhaft günstige Wachstums- und Beschäftigungsbedingungen und den Zusammenhalt der Wirtschafts- und Währungsunion. Im Laufe der vergangenen Jahre habe sich gezeigt, dass die finanzielle Solidität der Euro-Mitgliedsstaaten und das reibungslose Funktionieren der Wirtschafts- und Währungsunion durch die im Rahmen von Maastricht vereinbarten Regelungen nicht im ausreichenden Maße gewährleistet würden. Deshalb sei es notwendig, die Wirtschafts- und Währungsunion durch neue vertragliche Regelungen zu verstärken, um die Haushaltsdisziplin zu verbessern, gesunde öffentliche Finanzen zu erreichen und eine stärkere wirtschaftspolitische Koordinierung und Steuerung zu ermöglichen. Zur Einrichtung (17/9045) und zur Finanzierung (17/9048) des ESM heißt es, dass die weltweite Finanz- und Wirtschaftskrise strukturelle Probleme im Euroraum (zu hohe Staatsverschuldung und mangelnde Wettbewerbsfähigkeit einiger Eurostaaten) ebenso schonungslos offengelegt habe wie grundlegende Mängel in der Konstruktion der Wirtschafts- und Währungsunion.

Präventive Maßnahmen

Diese sollen mit dem ESM als dauerhaften Krisenbewältigungsmechanismus bekämpft werden. Damit solle das rechtliche Fundament der Wirtschafts- und Währungsunion durch die von 25 Mitgliedstaaten unterzeichneten Fiskalvertrag weiter verstärkt werden. Zudem werde als Ergänzung dieser präventiv wirkenden Maßnahmen ein robustes Krisenbewältigungsinstrument geschaffen, um Gefahren für die Stabilität der Eurozone insgesamt effektiv abwenden zu können.

Der Bundestag überwies die Gesetzentwürfe zur weiteren Beratung an die Ausschüsse. Dort wird auch vor die Hintergrund des Verfassungsgerichtsurteils zum EFSF (17/9145) über die Parlamentsbeteiligung beim Fiskalpakt und beim ESM entschieden.