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Koalition gegen zu scharfe Aufsicht

02.04.2012
2023-08-30T12:17:29.7200Z
2 Min

FINANZEN

Eine Überregulierung kleiner und ausschließlich regional tätiger deutscher Sparkassen, Genossenschaften und Privatbanken durch europäische Aufsichtsbehörden soll vermieden werden. Dieses Ziel verfolgt ein gemeinsamer Antrag der Koalitionsfraktionen CDU/CSU und FDP zur Stärkung und effizienten Ausgestaltung der europäischen Finanzaufsicht (17/9151), der am Donnerstag vom Bundestag mit Mehrheit der Koalition beschlossen wurde. Die Bundesregierung soll dafür sorgen, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und die Deutsche Bundesbank in der Zusammenarbeit mit dem Europäischen Finanzaufsichtssystem (European System of Financial Supervision, ESFS) ihre praktischen Erfahrungen und detaillierten Kenntnisse über die deutschen Finanzmarktstrukturen und die von ihnen beaufsichtigten Unternehmen aktiv einbringen. Die drei ihm Rahmen des ESFS geschaffenen Finanzaufsichtsbehörden (European Supervisory Authorities, ESAs) sollen "insbesondere ihre harmonisierende Funktion ausfüllen und die EU-weit einheitliche Anwendung des europäischen Aufsichtsrechts sicherstellen". Außerdem soll die Bundesregierung dafür sorgen, dass die Aufsichtstätigkeit insbesondere der Vielfalt und den mittelständischen Strukturen im europäischen Finanzmarkt angemessen Rechnung trägt. CDU/CSU- und FDP-Fraktion fordern, dass im ESA-Personalpool "in angemessenem Maße deutsche Mitarbeiter vertreten sind".

Beide Fraktionen zeigen sich in dem Antrag besorgt, "dass eine nicht ausreichende Beschränkung der Aufsichtstätigkeit der ESAs auf ihre harmonisierende Funktion dazu führt, dass der Vielfalt im europäischen Finanzmarkt und insbesondere den mittelständischen Strukturen nicht angemessen Rechnung getragen wird". Dies könne zu einer Überregulierung kleiner und regionaler Institute führen. "Außerdem ist darauf zu achten, dass die bürokratische Belastung durch das aufsichtsrechtliche Meldewesen verhältnismäßig bleibt", wird gefordert.

Die Fraktionen gehen auch auf den Europäischen Ausschuss für Systemrisiken ein, den sie als einen wichtigen Bestandteil der Europäischen Finanzmarktaufsicht bezeichnen. Der Ausschuss solle effizient und möglichst transparent arbeiten. Dazu beitragen könne ein konkreter Arbeitsplan, der mit den Mitgliedstaaten und dem Europäischen Parlament zu vereinbaren sei.