Piwik Webtracking Image

Klimafreundliche Dienstwagen

02.04.2012
2023-08-30T12:17:29.7200Z
2 Min

FINANZEN

Steuerliche Vorschriften für die Nutzung von Firmen- und Dienstwagen sollen in Zukunft an ökologischen Kriterien ausgerichtet werden. Die Fraktion Die Linke kritisiert in einem Antrag (17/9149) die Bundesregierung, weil sie bisher die Steuerung der Nachfrage gewerblicher Pkw-Käufer nicht in Angriff genommen habe. Anreize zum Kauf klimafreundlicherer Firmenwagen seien angesichts des größeren Anteils an den Neuzulassungen, der überdurchschnittlich hohen Kohlendioxid-Emissionen sowie der Bedeutung für den Gebrauchtwagenmarkt besonders dringlich. Die Fraktion schreibt, dass Personenkraftwagen gegenwärtig für etwa zwölf Prozent der Treibhausgasemissionen Deutschlands verantwortlich seien. Angesichts steigender Fahrleistungen müsse der durchschnittliche Verbrauch von in Deutschland neu zugelassenen Personenkraftwagen zügig deutlich gesenkt werden, damit der motorisierte Individualverkehr den erforderlichen Beitrag zum Erreichen der nationalen, europäischen und internationalen Klimaziele leiste.

So fordert die Linksfraktion, die steuerliche Abzugsfähigkeit des Aufwandes für Personenkraftwagen, die ab dem Jahr 2013 erstmals zugelassen und als Firmenwagen genutzt werden, entsprechend den fahrzeugspezifischen Kohlendioxidemissionen zu begrenzen. Für Fahrzeuge mit einem Ausstoß bis zu 125 Gramm Kohlendioxid pro Kilometer soll der Aufwand wie bisher zu 100 Prozent geltend gemacht werden. Je übersteigende fünf Gramm Kohlendioxid pro Kilometer soll die Abzugsfähigkeit um 2,5 Prozentpunkte reduziert werden. Der maßgebliche Kohlendioxidwert soll zudem bis 2020 jedes Jahr um fünf Gramm sinken.

Auch bei der Besteuerung der privaten Nutzung von Personenkraftwagen, die heute mit einem Prozent vom Listenpreis erfolgt, werden Änderungen gefordert, die sich bei ab 2013 erstmals zugelassenen und als Firmenwagen genutzten Fahrzeugen an den fahrzeugspezifischen Kohlendioxidemissionen orientieren sollen. "Für Fahrzeuge mit einem CO2-Ausstoß bis zu 125 g CO2/km sind als positiver Anreiz nur noch 0,9 Prozent des inländischen Listenpreises im Zeitpunkt der Erstzulassung pro Kalendermonat zu versteuern. Je übersteigende fünf g CO2/km sind 0,025 Prozentpunkte mehr zu versteuern", fordert die Fraktion, die auch in diesen Fällen den maßgeblichen Kohlendioxid-Wert bis zum Jahr 2020 jährlich um fünf Gramm vermindern will.