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Kurz notiert

30.04.2012
2023-08-30T12:17:30.7200Z
2 Min

Rechte von Spitzenverbänden werden gestärkt

Den kommunalen Spitzenverbänden muss künftig Gelegenheit zur Stellungnahme geben werden, wenn ein Bundestagsausschuss federführend Gesetzentwürfe berät, durch die deren "wesentliche Belange" berührt werden. Eine entsprechende Änderung seiner Geschäftsordnung beschloss der Bundestag am Donnerstag ohne Gegenstimmen. Er folgte damit einer Beschlussempfehlung des Geschäftsordnungsausschusses (17/9387). Danach ist den Spitzenverbänden auch Gelegenheit zur Teilnahme an öffentlichen Anhörungen zu solchen Gesetzentwürfen zu geben.

Änderung des Eurojust-Gesetzes beschlossen

Der Bundestag hat den Weg für die Änderung des "Eurojust-Gesetzes" (Europäische Einheit für justizielle Zusammenarbeit) frei gemacht. Gegen die Stimmen der Linksfraktion verabschiedete das Parlament am Donnerstag einen entsprechenden Gesetzentwurf der Bundesregierung (17/8728). Neu in dem Entwurf sind insbesondere die Einführung eines sogenannten Koordinierungs-Dauerdienstes bei Eurojust, ausführliche Regelungen über die Befugnisse der nationalen Mitglieder, die Einführung eines Eurojust-Koordinierungssystems auf nationaler Ebene und weitgehende Unterrichtungspflichten der EU-Staaten gegenüber ihrem jeweiligen nationalen Mitglied. Ferner soll das Gesetz die Arbeit der nationalen Justizbehörden Europas im Bereich der grenzüberschreitenden organisierten Kriminalität koordinieren. Eurojust koordiniert grenzüberschreitende Strafverfahren auf europäischer Ebene.

Nationales Waffenregister wird eingerichtet

Bei Enthaltung der Linksfraktion hat der Bundestag am Donnerstag mit den Stimmen aller anderen Fraktionen den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf zur Errichtung eines Nationalen Waffenregisters (17/8987) in modifizierter Fassung (17/9217) verabschiedet. Mit dem Gesetz soll eine Vorschrift der EU-Waffenrichtlinie umgesetzt werden. Danach haben die Mitgliedstaaten dafür zu sorgen, dass ein computergestütztes Waffenregister eingeführt und "stets auf dem aktuellen Stand gehalten wird, in dem jede unter die Richtlinie fallende Waffe registriert ist". Das Waffenregister soll der Vorlage zufolge der Speicherung und Übermittlung von Daten dienen, die erforderlich sind, um "erlaubnispflichtige Schusswaffen sowie waffenrechtliche Erlaubnisse, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verbote" Personen zuordnen zu können.

Rechtschutz in Wahlsachen soll verbessert werden

Die Fraktionen von CDU/CSU, SPD, FDP und Grünen haben zwei gemeinsame Gesetzentwürfe "zur Verbesserung des Rechtsschutzes in Wahlsachen" (17/9391) und zur Änderung des Grundgesetz-Artikels 93 über die Zuständigkeiten des Bundesverfassungsgerichts (17/9392) vorgelegt, über die der Bundestag am Donnerstag erstmals beriet. Danach soll unmittelbar beim Bundesverfassungsgericht Beschwerde gegen eine Feststellung des Bundeswahlausschusses eingelegt werden können, wenn dieser die Anerkennung einer Vereinigung als Partei zur Wahl ablehnt. Bislang gibt es vor der Wahl keinen Rechtsbehelf gegen die Entscheidung des Bundeswahlausschusses über die Feststellung der Parteieigenschaft. Auch sollen der Bundeswahlausschuss und die Landeswahlausschüsse um je zwei Richter des Bundesverwaltungsgerichts beziehungsweise Oberverwaltungsgerichts ergänzt werden.