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Problem Straßenlärm

Verkehr Oppositionsantrag zu Schutzmaßnahmen abgelehnt

30.04.2012
2023-08-30T12:17:31.7200Z
2 Min

Beim Schutz vor Straßen- und Schienenlärm bleibt vorerst alles beim alten. Der Bundestag lehnte am vergangenen Freitag zwei Anträge der SPD-Fraktion (17/5461, 17/6452) sowie einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen (17/4652) auf Beschlussempfehlung des Ausschusses für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (17/9257) ab. In den Anträgen ging es um einen verbesserten Schutz der Menschen vor dem Lärm von Zügen und Autos.

So forderte die SPD die Bundesregierung unter anderem auf, das nationale Verkehrslärmschutzprojekt II "zügig und mit Nachdruck" umzusetzen. Ziel müsse es sein, die von der Lärmwirkungsforschung aufgezeigten gesundheitlichen Auswirkungen von Verkehrslärm deutlicher zu kommunizieren. Weiter sollte die Bundesregierung ein wirksames Lärmschutzgesetz vorlegen, das die Lärmschutzvorschriften des Bundes harmonisiert und übersichtlich darstellt. Grundsätzlich sollte das Verursacherprinzip stärker angewendet werden, um diejenigen zu entlasten, die Lärm erzeugen, und diejenigen zu schützen, die davon betroffen seien. Die Kosten des Lärmschutzes sollten daher vorrangig auf die Verursacher umgelegt werden.

Investitionen erhöhen

Die Investitionen in die Lärmschutzforschung im Bereich der Entwicklung lärmarmer Fahrzeuge für Straße oder Schiene sowie der Fahrwege sollten intensiviert und verstetigt werden. Die im Rahmen des Pilotprojektes "Leiser Rhein" vorgesehene Umrüstung von bis zu 5.000 Güterwagen dürfe nicht als "Feigenblatt" missbraucht werden. Die Fraktion fordert von der Regierung, umgehend zu prüfen, wie eine zügige Umrüstung der übrigen 150.000 in Deutschland gemeldeten Güterwagen bis 2020 abgeschlossen werden kann. Außerdem forderte die Fraktion eine Erhöhung der für den Schienenverkehr Lärmsanierungsmittel.

Die Grünen forderten von der Bundesregierung unter anderem, den sogenannten Schienenbonus abzuschaffen und auf der Grundlage aktueller wissenschaftlicher Erkenntnis neue gesetzliche Regelungen und Grenzwerte für Lärmsanierung im Schienenverkehr zu schaffen.

Weiter sollte die DB Netz AG veranlasst werden, die bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten zu nutzen und lärmabhängige Trassenpreise einzuführen. Schließlich sollte das Lärmsanierungsprogramm des Bundes aufgestockt werden.