Internetfähige Computer gehören nach Auffassung der Fraktion Die Linke zum soziokulturellen Existenzminimum. In einem Antrag (17/9411) fordert die Fraktion die Bundesregierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, "der sicherstellt, dass ein internetfähiger Computer in Form eines Sonderbedarfs nach Paragraph 24 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuches (SGB II) als Bestandteil des soziokulturellen Existenzminimums anerkannt wird". Nach dieser Gesetzesregelung werden bei der Grundsicherung für Arbeitssuchende unter anderem Leistungen etwa für "Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten" gesondert erbracht. Zur Begründung schreibt die Fraktion, die staatliche Unterstützung bei der Anschaffung internetfähiger Technik sei verfassungsrechtlich geboten.
"Alterssicherung und Altersarmut von Frauen in Deutschland" lautet der Titel einer Großen Anfrage der Fraktion Die Linke (17/9431). Wie die Fraktion darin schreibt, sind Frauen "in besonderem Maße von unzureichender sozialer Absicherung und Armut im Alter betroffen". Viele hätten aufgrund diskontinuierlicher Erwerbsbiografien - bedingt durch "Zeiten der familiären Sorgearbeit" -, von Teilzeitarbeit, Minijobs und Niedriglöhnen nur geringe eigenständige Rentenansprüche. Sie verfügten zudem in wesentlich geringerem Maße über zusätzliche Vorsorge im Rahmen privater oder betrieblicher Alterssicherung als Männer. Daher seien sie "im Alter in hohem Maße abhängig von der meist über den Partner abgeleiteten Sicherung". Diese könne wegen zunehmender Scheidungsraten, absinkender Rentenansprüche der Männer sowie Kürzungen bei der Witwenrente "die Funktion der Absicherung von Frauen im Alter jedoch immer weniger erfüllen".
Die Einflussnahme von Großunternehmen auf die Politik stellt nach Meinung der Fraktion Die Linke eine Gefahr für die Demokratie dar. In einem Antrag (17/9063) zu einer Reform des Parteiengesetzes fordert sie ein Verbot von Spenden durch juristische Personen sowie ein Verbot des Sponsorings von Parteien. Ferner soll die Spendenhöhe für natürliche Personen auf 25.000 Euro jährlich begrenzt werden.