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Wohnraum für ärmere Bürger

14.05.2012
2023-08-30T12:17:31.7200Z
2 Min

RECHT

Die Bundesregierung soll nach dem Willen der SPD-Fraktion einen dringenden Bedarf nach sozialer Wohnraumförderung für die Zeit von 2014 bis 2019 anerkennen. In einem Antrag (17/9425) verweisen die Abgeordneten darauf, dass ohne Wohnraumförderung eine Verknappung von preiswerten Wohnungen in Wachstumsregionen zu erwarten sei. Begleitend will die Fraktion das soziale Mietrecht erhalten und "klimagerecht" verbessern, wie sie in einem weiteren Antrag (17/9559) schreibt. Beide Anträge waren vergangenen Freitag Thema einer Plenardebatte im Bundestag.

Die Wohnraumförderung soll Wohnraum für ärmere Bürger bezahlbar machen. 2007 ist sie vollständig auf die Länder übergegangen, doch der Bund zahlt Kompensationen von jährlich 518,2 Millionen Euro. Ab 2013 gilt aber der Prüfauftrag des Artikels 143c des Grundgesetzes und des Paragraf 6 des Entflechtungsgesetzes, wonach Höhe, Erforderlichkeit und Angemessenheit bis 2019 überprüft werden müssen. Zurzeit verhandeln Bund und Länder über die Höhe der Mittel, die bis 2019 weitergezahlt werden.

Der SPD-Abgeordnete Ingo Egloff erklärte, dass die Debatte über soziales Mietrecht überfällig sei. Dem widersprach der CDU-Abgeordnete Jan-Marco Luczak: Die SPD-Fraktion wolle lediglich mit Blick auf Nordrhein-Westfalen Wahlkampfhilfe leisten. Die Linke-Abgeordnete Heidrun Bluhm stimmte zwar den Zielen der SPD zu, zeigte sich jedoch überzeugt, dass diese mit deren Antrag nicht zu erreichen seien.

Der FDP-Abgeordnete Sebastian Körber betonte, dass Vermieter vor möglichen Mietnomaden zu schützen seien. "Für uns ist entscheidend, dass durch Sanierung der Wohnwert steigt, aber keine Luxussanierung stattfindet", erklärte Daniela Wagner von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.

Der Antrag wurde zur weiteren Beratung in die Ausschüsse überwiesen.