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Angst vor virtuellen Hilfssheriffs

URHEBERRECHT Mit Warnhinweisen soll auf Verstöße reagiert werden. Experten sind skeptisch

29.05.2012
2023-08-30T12:17:32.7200Z
3 Min

Der Medienrechtler Rolf Schwartmann zeigte sich ob der Kritik verwundert. Zu "Hilfssheriffs" wolle er die Internetprovider ganz gewiss nicht machen. Und von einer Verschärfung des Rechts könne auch keine Rede sein. Dennoch: Die Mehrzahl der Experten lehnte während einer öffentlichen Sitzung des Unterausschusses "Neue Medien" in der vergangenen Woche das von Schwartmann an der Fachhochschule Köln entwickelte Warnhinweismodell bei Urheberrechtsverletzungen im Internet ab.

Nach Schwartmanns Vorstellungen sollen Rechteinhaber den Internet-Providern die IP-Adressen melden, bei denen sie Urheberrechtsverstöße entdecken. Der Provider soll dann bis zu drei Warnhinweise verschicken. Der Ansatz, so heißt es in dem Gutachten Schwartmanns, sei "rechtsstaatlich von Vorteil, weil er vor einer Abmahnung auf aufklärende Warnungen setzt".

Gefahr der Überwachung

Das sehen aber nicht alle so. Von einer "Privatisierung der Rechtsdurchsetzung", bei der die Provider als Hilfssheriffs fungieren sollen, sprach Oliver Süme vom Verband der Deutschen Internetwirtschaft (Eco). Vor der Gefahr einer "vollständigen Überwachung des Internets" warnte Frank Riegert vom Chaos Computer Club (CCC). Und der Medienanwalt Dieter Frey kritisierte den mit der Regelung verbundenen Eingriff in das Fernmeldegeheimnis. Einzig Florian Drücke vom Bundesverband der Musikindustrie fand Gefallen an Schwartmanns Idee. Wolle man an einer Rechtsdurchsetzung festhalten, sei das Modell ein "guter erster Aufschlag", sagte er.

Frey hingegen argumentierte, dass nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts das Zusammenführen von dynamischen IP-Adressen mit den Kundendaten des Zugangsproviders ein "Eingriff in das Fernmeldegeheimnis" darstelle. Die Vorstellung, nicht mehr unbeobachtet zu sein im Internet, die mit der Änderung verbunden sei, "kann man sich wünschen, um die Leute im Griff zu halten", meinte Frey. Es stehe aber zu Recht unter Strafe, in das Fernmeldegeheimnis einzugreifen.

Vor einer "vollständigen Überwachung à la Syrien", warnte Frank Rieger vom CCC. Es stelle sich die Frage, was nach einem Warnmodell kommen soll. Eine Überwachung sei zwar technisch möglich. "Wir müssen uns aber politisch dagegen entscheiden", forderte Rieger.

Es sei auch heute schon möglich, Warnhinweise zu versenden, sagte Eco-Vertreter Oliver Süme. "Das tut aber niemand." Auch die Herausgabe von IP-Adressen sei jetzt schon möglich - allerdings nur auf richterlichen Beschluss, der dann die Basis für Abmahnverfahren bilde, betonte Süme.

Unbewusste Uploads

Abmahnungen, die die Menschen nicht verstehen, weil ihnen der Gesetzverstoß gar nicht bewusst ist, führten zur Abnahme des Glaubens an das Gesetz, sagte der Journalist Dirk von Gehlen. Das geschehe bei manchen Plattformen, wo unbewusst auch Uploads erfolgen. "Wollen wir in solchen Fällen die völlig berechtigten Interessen der Urheber höher stellen als die Frage, wie die Menschen mit dem Gesetz umgehen", fragte von Gehlen.

Aus Sicht von Florian Drücke vom Bundesverband der Musikindustrie geht es nicht darum, "dass irgendjemand ein kleines Musikstück runterlädt?" Vielmehr gehe es um Uploads. Um hier die Graubereiche zum gewerblichen Bereich zu beenden, sei möglicherweise ein Upload-Verbot sinnvoll, sagte Drücke.

Medienrechtler Rolf Schwartmann warb für sein Modell. Statt "Hilfssheriffs" zu schaffen, wolle er eine "Inpflichtnahme zu Botendiensten", was nicht mit einer Rechtsdurchsetzung verwechselt werden dürfe. "Es geht um die Mitwirkung in einem privatrechtlichen Vorgang ohne jede Sanktion", sagte Schwartmann.