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Steuervertrag mit Taiwan

18.06.2012
2023-08-30T12:17:33.7200Z
1 Min

FINANZEN

Der Finanzausschuss hat in der vergangenen Woche zwei internationalen Steuerabkommen zugestimmt. Doppelbesteuerungen im Verhältnis zu Taiwan sollen in Zukunft durch ein Abkommen (17/9690) vermieden werden. "Da die Bundesrepublik Deutschland nie einen souveränen Staat auf Taiwan anerkannt hat, wurde dieses Abkommen nicht als völkerrechtlicher Vertrag abgeschlossen", erläuterte die Bundesregierung. Das Abkommen sei vielmehr vom Leiter der Taipeh-Vertretung in Deutschland und vom Leiter des Deutschen Instituts in Taipeh unterzeichnet worden. Dies entspreche dem Verfahren, das auch andere westliche Staaten im Verhältnis zu Taiwan praktizieren würden.

Nach Angaben des Deutschen Instituts ist die Bundesrepublik im bilateralen Handelsverkehr der mit Abstand wichtigste Handelspartner Taiwans in Europa. Das bilaterale Handelsvolumen sei von 9,66 Milliarden US-Dollar im Jahr 2005 auf 12,2 Milliarden Dollar in 2007 gestiegen.

Außerdem billigte der Ausschuss das mit der Republik Mauritius geschlossene Abkommen zur Vermeidung von Doppelbesteuerung und Steuerverkürzung, das die Bundesregierung als Gesetzentwurf (17/9689) vorgelegt hatte. Nach Angaben der Regierung entspricht das Doppelbesteuerungsabkommen mit Mauritius im Wesentlichen dem von der OECD vorgelegten Musterabkommen.