Einigung zu Solarförderung und CCS
UMWELT
Bundestag und Bundesrat haben sich in der vergangenen Woche auf einen Kompromiss zur Solarförderung und zur Anwendung der CCS-Technologie geeinigt. Nach monatelangem Streit im Vermittlungsausschuss verständigten sich Bund und Länder darauf, die Förderung von Strom aus Photovoltaikanlagen rückwirkend zum 1. April je nach Größe der Anlage um 20 bis 30 Prozent zu kürzen. Entgegen früheren Plänen wird eine neue Klasse für mittelgroße Anlagen von 40 bis 1.000 Kilowatt eingeführt. Von Mai bis Oktober soll die Förderung für jeweils neue Anlagen je Monat um ein weiteres Prozent gekürzt werden. Gleichzeitig einigte sich der Vermittlungsausschuss (17/10103) darauf, dass diejenigen, die ihre Anträge auf Netzanschluss bis zum 24. Februar gestellt haben, ihre Anlagen noch bis Ende Juni zu den alten Konditionen in Betrieb nehmen können. Außerdem wurde beschlossen, dass die Hilfen komplett eingestellt werden sollen, wenn die installierte Leistung von Solaranlagen 52 Gigawatt übersteigt.
Mit der Zustimmung von Bundesrat und Bundestag wurde nach monatelangem Streit ebenfalls das Gesetz zur unterirdischen Speicherung von Kohlendioxid (CCS) verabschiedet. Der Bundestag hatte am vergangenen Donnerstag grünes Licht für den Kompromiss des Vermittlungsausschusses (17/10101) gegeben. Er sieht vor, dass pro Jahr nicht mehr als 1,3 Millionen Tonnen CO2 eingelagert werden dürfen. In ganz Deutschland dürfen nicht mehr als vier Millionen Tonnen gespeichert werden. Die Bundesländer erhalten nach dem Kompromiss weiter ein Vetorecht gegen die unterirdische Speicherung von Kohlendioxid in bestimmten Gebieten. Die Klausel wurde jedoch gelockert.