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Kritik an neuem Melderecht

02.07.2012
2023-08-30T12:17:34.7200Z
2 Min

INNERES

Gegen den Widerstand der Opposition hat der Bundestag vergangene Woche den Gesetzentwurf der Bundesregierung "zur Fortentwicklung des Meldewesens" (17/7746) in geänderter Fassung (17/10158) verabschiedet. Mit dem Gesetz führt der Bund das bisher geltende Melderechtsrahmengesetz aus dem Jahr 1980 mit den Landesmeldegesetzen in einem Bundesmeldegesetz zusammen, wie es in der Vorlage heißt.

Die Opposition kritisierte insbesondere die von der Koalition durchgesetzten Änderungen an dem Regierungsentwurf. Die SPD-Abgeordnete Gabriele Fograscher verwies darauf, dass dem ursprünglichen Entwurf zufolge die Weitergabe von Daten der Einwilligung des Betroffenen bedürfen sollte. Die Koalition schaffe jedoch diese Einwilligungslösung ab und sehe lediglich eine unzureichende Widerspruchslösung vor, gab Fograscher zu Protokoll. Für Die Linke monierte ihr Parlamentarier Jan Korte, bei den Auskunftsrechten über die Datenverwendung und bei den Einspruchsmöglichkeiten werde nicht in erforderlichem Umfang auf deren Erweiterung gesetzt. Der Grünen-Abgeordnete Wolfgang Wieland verwies darauf, dass Soldaten und Polizisten in Gemeinschaftsunterkünften laut Entwurf keiner Meldepflicht unterliegen sollten: "Sie hätten in der Heimat gemeldet bleiben können und dort dann auch keine Zweitwohnungssteuer zahlen müssen. Nun unterliegen sie wieder der alten schlechten Regel und Meldepflicht nach sechs Monaten".

Der CDU-Parlamentarier Helmut Brandt unterstrich dagegen, dass sich für die Soldaten "gar nichts" ändere. "Vor und hinter der Kasernenmauer gilt das gleiche Recht", argumentierte er. Auch der FDP-Abgeordnete Manuel Höferlin verteidigte die Entscheidung, "die bisherige Regelung beizubehalten, wonach eine Befreiung von der Meldepflicht nur gilt, wenn die Unterkunft für nicht länger als sechs Monate bezogen wird". Durch eine zeitlich unbegrenzte Regelung hätten Kommunen mit Gemeinschaftsunterkünften der Bundeswehr oder der Polizei "erhebliche finanzielle Einbußen" zu befürchten gehabt.