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Der Kern der streitbaren Demokratie

ZWISCHENRUF Widerspruch, Zivilcourage, aufrechter Gang - ein Plädoyer für den kleinen Widerstand

16.07.2012
2023-08-30T12:17:34.7200Z
4 Min

Die Weimarer Republik gilt als wehrlose Demokratie, ohne Mittel, sich ihrer Vernichter zu erwehren. Die Mütter und Väter des Grundgesetzes wollten dagegen eine wehrhafte, streitbare Demokratie. Dazu gehören drei Streit- und Wehrinstrumente: die Grundrechtsverwirkung, das Parteienverbot und das Widerstandsrecht, das erst 1968 mit den Notstandsgesetzen ins Grundgesetz kam. Geht es darum, den Satz von der wehrhaften Demokratie in die Zivilgesellschaft von heute zu übersetzen, ist dieses Widerstandsrecht am wichtigsten: Gewiss nicht der große, aber der kleine Widerstand ist essentiell für eine lebendige Demokratie.

Symbolische Bedeutung

Die Grundrechtsverwirkung nach Artikel 18 Grundgesetz soll die Reaktion des wehrhaften Staates auf den Missbrauch von Grundrechten sein, ist aber praktisch kaum relevant. Es gab bislang nur wenige Anträge, bei bestimmten militanten Neonazis bestimmte Grundrechte für "verwirkt" zu erklären. Das Bundesverfassungsgericht hat diese Anträge zurückgewiesen. Die Vorschrift hat vor allem symbolische Bedeutung. Im Handbuch des Staatsrechts heißt es, dass nichts dafür spreche, diese von den Eltern des Grundgesetzes "entzündete Fackel der Demokratie auszulöschen".

Die Erfahrungen mit dem Parteiverbot nach Artikel 21 Absatz 2 Grundgesetz sind schlecht. Ein erster Versuch, die NPD zu verbieten, scheiterte; derzeit wird ein neuer Anlauf geprüft. Ginge es nur um braune Ideologie - die deutsche Demokratie müsste die NPD aushalten. Streitbare Demokratie streitet nämlich, so lange es irgend geht, mit Argumenten, nicht mit Verboten. Mit Argumenten aber kann sie nicht die Menschen schützen, die von Rechtsextremisten geschlagen, gehetzt und getötet werden. Dem Schutz dieser Opfer vor Schlägern, nicht dem Schutz der Demokratie vor Spinnern, könnte ein NPD-Verbotsverfahren dienen. Bei einem Verbot ginge es also nicht darum, dass es sich der Staat mit seinen Gegnern leicht macht, sondern darum, dass er alles tut, um Menschenwürde zu sichern.

Damit ist man beim Kern der streitbaren Demokratie - beim Widerstand. Widerstand? Das klingt gefährlich, klingt nach Heroismus, da sehen viele den Kerker vor sich. Kopf und Kragen riskieren wie Mahatma Gandhi, Martin Luther King, Dietrich Bonhoeffer, Georg Elser, die "Weiße Rose"? Vielen stellen sich da die Haare auf, sie verbinden Widerstand mit Aufruhr und Revolution. Widerstand in Deutschland - das ist fast immer abgeschlossene Vergangenheit: Der 20. Juli 1944, der 17. Juni 1953, die Montagsdemonstrationen in der DDR. Widerstand hierzulande wird reduziert auf die letzte Notwehrmaßnahme gegen eine verbrecherische Obrigkeit, wird meist betrachtet als Entartung der bürgerlichen Pflichten, als etwas, das daher nur gegen ein entartetes Regime eingesetzt werden darf.

Untauglicher Versuch

Kann man Widerstand überhaupt rechtlich fassen? Im Grundgesetz ist es versucht worden. Im Artikel 20 Absatz 4 heißt es: "Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist." Dieser Satz von 1968 war der Versuch, den Notstandsgesetzen, mit denen sich der Staat Sonderrechte für Notzeiten genehmigte, eine rechtsstaatliche Weihe zu geben - ein untauglicher Versuch. Man muss das Widerstandsrecht nicht ausdrücklich gewähren, weil dieses Recht ohnehin von keinem Gesetz und keiner Verfassung genommen werden kann. Vor allem aber hat Artikel 20 Absatz 4 das Widerstandsrecht nicht aus seinem Ghetto befreit. Dort sperrt man es ein, indem man es reduziert auf seine gewalttätigen Extremformen wie Aufruhr, Umsturz oder Tyrannenmord.

Der Widerstand, den die Demokratie braucht, hat wenig mit Revolution, aber viel mit Evolution zu tun. Er verlangt Geduld, nicht Schafsgeduld, sondern eine geduldige Ungeduld. Der Rechtsphilosoph Arthur Kaufmann hat das 1986 so formuliert: "Der Widerstand gelangt nie ans Ziel, so wenig der Seemann je den Horizont erreicht. Aber er ist die bewegende Kraft, deren das Recht und der Rechtsstaat zu ihrer fortwährenden Erneuerung und damit zur Verhinderung ihrer Entartung bedürfen." Dieser Widerstand ist eine Geisteshaltung, er zwingt den Weg zwischen Aufruhr und blindem Gehorsam. Gibt es solchen Widerstand, gelingt einer extremen Politik die Mobilisierung der menschlichen Dummheit nicht, dann bleibt das Gewissen der Menschen wach.

Widerstand kann im alltäglichen Widerspruch liegen, im Widerstehen, im Sich-Entgegenstellen. Man wird entgegenhalten, das sei nicht Widerstand, sondern Ausübung von Rechten: des Rechts auf freie Meinungsäußerung, auf Demonstration, auf Glaubens- und Gewissensfreiheit, auf Kritik und Opposition. Das sei erlaubtes, ja gebotenes, selbstverständliches Handeln im Rahmen der bestehenden Ordnung - nicht Widerstand. Aber Bürgermut ist keine Selbstverständlichkeit; sonst bräuchten wir nicht Preise, die Zivilcourage auszeichnen.

Deshalb müssen weder das Wort Mut noch das Wort Widerstand reserviert bleiben für das Aufbegehren gegen eine Diktatur. Widerstand - das war 1944 Widerstand gegen das NS-Regime. Staatsrechtler mögen diesen Widerstand gegen ein illegitimes Regime als den einzig legitimen bezeichnen. Das mag in der juristischen Wissenschaft so richtig sein - nicht in der Wirklichkeit. Widerstand ist auch in der Demokratie nötig. Heute heißt er Widerspruch, Zivilcourage, aufrechter Gang. Er besteht im Mut zu offener Kritik, in der Demaskierung von Übelständen. Er kann im Stillen, Kleinen passieren, aber auch Sitzblockade heißen oder Pro Asyl. Widerstand bedeutet heute: Bei Unrecht nicht wegsehen, Konflikten nicht ausweichen - auch nicht einem Boot voller Flüchtlinge. Arthur Kaufmann hat einmal davon gesprochen, dass dieser "kleine" Widerstand beständig geleistet werden muss, "damit der große Widerstand entbehrlich bleibt".

Der Autor ist Ressortleiter

Innenpolitik der "Süddeutschen Zeitung".